Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht – Vieles bleibt unklar

Mit nur knapper Mehrheit hat der Bundestag heute (1. MĂ€rz) das Leistungsschutzrecht (LSR) verabschiedet. Wie umstritten dieses neue Gesetz ist, zeigt allein die Tatsache, dass es selbst in Reihen der Regierungskoalition Abweichler gab.  Quer durch alle Meinungen und Interessensvertreter gibt es vor allem einen Hauptkritikpunkt – statt einer höheren Rechtssicherheit sorgt es eher fĂŒr mehr Rechtsunsicherheit. Zumal das Gesetz nur wenige Tage vor der Abstimmung noch einmal verĂ€ndert wurde.

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Worum geht es ĂŒberhaupt beim Leistungsschutzrecht? Im Kern wollten Verlage von Suchmaschinen wie Google Geld fĂŒr das Verbreiten kurzer Meldungen mit ebenso kurzen Textschnipseln, so genannte Snippets, haben.  Anders ausgedrĂŒckt: Die Suchmaschinen sollen dafĂŒr entsprechende Lizenzen erwerben. Doch genau an dieser entscheidenden Stelle wurde der Gesetzentwurf geĂ€ndert. Demnach bleibt die Verwendung dieser Snippets lizenzfrei. Unklar bleibt aber, wie lang solche Textanrisse sein dĂŒrfen. Das könnte AbmahnanwĂ€lten TĂŒr und Tor öffnen.

Ob das Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Form jemals in Kraft treten wird, ist ebenso unklar. Denn noch muss es  durch den Bundesrat. Dort hat die Opposition die Mehrheit. Und die hat schon Widerstand angekĂŒndigt.

Mit dem ursprĂŒnglichen Sinn, nĂ€mlich dem stĂ€rkeren Schutz des Urheberrechts und geistigen Eigentums im Netz, hat die ganze Diskussion nicht mehr viel zu tun.

 

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