Als Initiator der „Arbeitsgruppe Widerruf“ werden wir in diesen Tagen von interessierten Rechtsanwälten immer wieder gefragt, woher denn die Informationen über das „Aus“ des Widerrufsjokers stammen. Ganz einfach: Es gibt ein offizielles Schreiben des Bundestages, das über die Anmerkungen seiner Fachausschüsse zur geplanten Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie inmformiert. Auffallend dabei: Die den Widerrufsjoker betreffenden Passagen stammen vom Ausschuss für Städtebau und Wohnwesen – wbei die Frage erlaubt sein muss, wieso gerade dieser Ausschuss zu einer eher formal-juristischen Thematik Stellung bezieht. Kritiker der Bundesratseinmischung gehen davon aus, dass sich die Lobby der Banken und Sparkassen hier durchsetzen konnte.
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Der Passus konkret: „Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung bittet zu prüfen, ob die zeitliche Höchstgrenze des fernabsatzrechtlichen Widerrrufrechts auch bei bestimmten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gelten solle. Er spricht sich ferner dafür aus, das Widerrufsrecht auch für vor dem 21. März 2016 geschlossene Darlehensverträge mit einer Übergangsvorschrift im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche gesetzlich auszuschließen. Eine weitere Prüfbitte zielt darauf ab, ob der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Einzelheiten zu seinem berechtigten Interesse an vorzeitiger Darlehensrückzahlung mitteilen müsse!“