Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will überzogenen Forderungen im „Abmahngeschäft“ einen Riegel vorschieben und damit kleine und mittelständische Betriebe vor der immer drohenden Abmahnung schützen. Oft stehen die Kosten der Abmahnung in keinem Verhältnis zum abgemahnten Fehlverhalten und treiben die Unternehmen oft sogar in den Ruin.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Abmahnungen sind der Ministerin insbesondere dann ein Dorn im Auge, wenn sich daraus ein Geschäftsmodell entwickelt, in dem es nicht mehr um das Abwenden von Schaden oder das Wahren von Rechten geht, sondern einzig darum, über die Abmahnung Geld zu verdienen. Kleinste Vergehen werden abgemahnt, obwohl sich der „Sünder“ keinerlei Vorteil verschafft hat und niemandem schadet.
„Gerade Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie eBay und Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis“, so die Ministerin, die schon bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird.
Die Ministerin weiter: „Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, drängen den eigentlichen Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund“.