Bundesgerichthof: Schwarzhandel mit Tickets nicht grundsätzlich verboten

Der Schwarzmarkthandel mit Fußball Eintrittskarten  boomt, ist aber grundsätzlich  nicht verboten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof geklärt und damit mit dem Mythos aufgeräumt, das Schwarzhandel grundsätzlich verboten ist. Es bleibt aber dabei , dass Schwarzhandel eine Möglichkeit ist, schnell schnell an viel Geld zu kommen und dies von vielen Anbietern in einer rechtlichen Grauzone ausgenutzt wird, 

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Fans zahlen völlig überzogene Preise für Weltmeisterschaft, Bundesliga oder Champions League und das ist den Clubs ein Dorn im Auge. Aber es ist professionellen Kartenhändlern nicht untersagt, Eintrittskarten von Privatpersonen abzuwerben um  die neue  erworbenen Karten auf Internetportalen oder anderen diversen Verkaufsplattformen meistbietend zu versteigern.  Um dies zu verhindern verkauft der DFB bei WM Spielen nur noch 4 Karten pro Person .“ Wir wollen verhindern, dass sich Dritte auf Kosten der fußballbegeisterten Allgemeinheit bereichern“, heiß es beim DFB. Viele Vereine aus der Bundeliga haben ähnliche Probleme. Schalke hat Konsequenzen gezogen  und in Einzelfällen viel zu teuer angebotenen Karten gesperrt. Damit wird der Kartenkauf zum Risiko. Ob das aber rechtlich in Ordnung ist?

Hier Informationen zum BGH-Urteil zur Legalität des Karten-Schwarzmarktes lesen

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