brennstoffzellen4home insolvent – Kunden warten auf Lieferung bestellter VISSOLAR-Anlagen

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Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent und stürzt damit viele in arge Not, die eigentlich in ihre Zukunft investieren wollten. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft nicht nur Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen, sondern unter Umständen auch Haushalte, die eine Anlage bestellt, bezahlt und noch nicht ausgeliefert bekommen haben.

Die B4H Brennstoffzelle4Home mit Sitz in Guben in der Nähe von Berlin bietet seit 2015 nachhaltige Energiesysteme an und vertreibt u.a. unter dem Markennamen VISSOLAR Wärmepumpen und andere Systeme für eine klimafreundliche Energieversorgung.

Förderbedingungen verhindern Geschäft mit Wärmepumpen

Das Geschäft mit Wärmepumpen und nachhaltigen Energiesystemen sollte heutzutage gut laufen, könnte man meinen. Doch die weitreichende Umstellung bei der Förderpraxis für Wärmepumpen habe die B4H in eine schwierige wirtschaftliche Lage im Hinblick auf die Liquidität gebracht, teilte das Unternehmen in einer Ad-hoc-Meldung mit. Die Umstellungen der Förderbedingungen hätte bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung gesorgt. Insgesamt halte die Entwicklung viele Hauseigentümer vom Kauf einer Wärmepumpe ab, so dass das Neugeschäft nahezu zum Erliegen gekommen sei, teilte die B4H mit. Der Geschäftsbetrieb werde bis auf weiteres fortgesetzt.

Anlagenbesteller warten auf Lieferung

Ob das aber wie erhofft funktioniert, kann bezweifelt werden. Es haben sich bei verbraucherschutz.tv und unserem Kooperationsanwalt zum Thema nun auch Verbraucher gemeldet, die teils über 30.000 Euro in Vorauskasse gezahlt haben und aktuell um die Lieferung bangen. Sieht man es realistisch, dann kann ein Unternehmen in der Insolvenz nicht mehr frei entscheiden, welche Forderungen bedient werden und welche nicht. Es kann z.B. sein, dass zur Anschaffung neuer Geräte zum Einsatz bei Kunden einfach nicht mehr die Mittel zur Verfügung stehen.

Anleihe sollte 2028 zurückgezahlt werden

Erst 2023 hatte die B4H eine Anleihe (Vissolar-Anleihe) mit einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN: DE000A351N89 / WKN: A351N8). Anleger haben bislang rund 4,5 Millionen Euro investiert. Dabei ist die Anleihe mit 9 Prozent jährlich verzinst. Die Zinszahlungen sollten halbjährlich jeweils zum 25. Februar und 25. August erfolgen. Im August 2028 sollte die Anleihe zurückgezahlt werden.

Nach der Insolvenz müssen die Anleger jedoch befürchten, dass es zu keinen Zins- und Rückzahlungen kommt. Ihr investiertes Geld steht im Feuer. Forderungen beim Insolvenzverwalter können erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist.

„Um finanzielle Verluste abzuwehren, können Anleger aber auch jetzt schon prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Schadenersatzansprüche können bspw. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. „Sind die Anlageberater ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Der erfahrene Rechtsanwalt vertritt auch die Käufer von Wärmepumpen, die im Fahrwasser nun um ihre Vorkassenleistung fürchten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen B4H-Kunden für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und übernimmt die ersten Schritte im Insolvenzverfahren. Sprechen Sie uns an!

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Tomke Schwede

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