Brennholz ist ein beliebtes Handelsgut – doch ein 32-jähriger „Holzexperte“ aus dem westfälischen Erndtebrück hatte das Grundprinzip „Geld gegen Ware“ nicht wirklich verinnerlicht. Für den zigfachen Onlinehandel mit nicht vorhandemem Brennholz müssen sich der Mann und seine mitangeklagte Mutter nun vor der Wirtschaftskammer am Landgericht Siegen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmer Betrug in mehr als 70 Fällen vor, seine Mutter soll ihm dafür die Bankverbindung zur Verfügung gestellt haben.
verbraucherschutz.tv empfiehlt für Transparenz im Onlinehandel Mitglieder der Händlerinitiative www.brennholz-deutschland.de. „Hier können Sie davon ausgehen, dass bestelltes Holz auch geliefert wird“.