Neubauten unterliegen ebenso bestimmten Brandschutzbestimmungen wie Altbauten. Doch die Bestimmungen sind nicht dieselben â einfach deshalb, weil BrandschutzmaĂnahmen bei Altbauten viel schwerer umzusetzen sind. Bekannte MaĂnahmen fĂŒr Altbauten war die vor wenigen Jahren erst fĂŒr private Bauten eingefĂŒhrte Rauchmelderpflicht. Bei Neubauten war die Rauchmelderpflicht schon lĂ€nger aktiv. Doch das ist nur ein kleiner Teil. TatsĂ€chlich sind die Brandschutzvorschriften bei öffentlichen, aber auch bei privaten GebĂ€uden und Neubauten so umfangreich, dass es in der Regel Brandschutzbeauftragte und RechtsanwĂ€lte beim jeweiligen Bauunternehmen gibt, die sich alleine darum kĂŒmmern. Eine Betrachtung der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten.
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Brandschutzgutachten
Bei Neubauten, aber auch bei Sanierungen, bei Umbauten oder bei baulichen VerĂ€nderungen ist es wichtig, im Vorfeld ein Brandschutzgutachten auf Basis der LĂ€nderbauordnung erstellen zu lassen bzw. zu erstellen. Wie bereits in der Einleitung erwĂ€hnt ist das bei öffentlichen GebĂ€uden wie KrankenhĂ€usern, KindergĂ€rten, Betrieben oder Ămtern von besonderer Wichtigkeit. Der Grund ist das erhöhte Gefahrenpotential, welches von solchen GebĂ€uden bzw. Einrichtungen ausgeht.
Brandschutz nicht nur von GebÀudetyp abhÀngig
Aus den eben gemachten ErklÀrungen zum Brandschutzgutachten folgt zwangslÀufig, dass sich das Brandschutzkonzept nicht nur an der baulichen Substanz bzw. an der Konstruktion und der Immobilie selbst festmachen lÀsst. So ist ein Brandschutzkonzept im konkreten Beispiel nicht nur davon abhÀngig, ob es sich um FertighÀuser oder um Stahlbetonbauten handelt, sondern auch davon, welcher Nutzung es unterliegt.
GebÀudenutzung bestimmt Brandrisiko mit
Die Nutzungsart des GebĂ€udes hat einen entscheidenden Einfluss auf das Brandschutzgutachten. Die eben erwĂ€hnten gefĂ€hrdeten Nutzungsarten sind normale Beispiele. Besonders hohe Anforderungen an den Brandschutz stellen Hochrisiko-Betriebe. HierfĂŒr sind Papier- oder Chemiefabriken, aber auch gasverarbeitende Betriebe bekannte Beispiele. Dem Brandschutzgutachten geht folglich eine umfassende Analyse voraus. Am Ende steht das Brandschutzkonzept, individuell auf das GebĂ€ude abgestimmt. Es setzt folgende Ziele fest:
Ziele des Brandschutzkonzepts: Brandschutzbestimmungen
Neubauten mĂŒssen ĂŒber eine Zu- oder Durchfahrt fĂŒr die Feuerwehr verfĂŒgen. AuĂerdem muss nachgewiesen werden, dass die Feuerwehr bei Bedarf auch die erforderlichen Wassermengen entnehmen kann. Reicht die normale Wasserversorgung nicht, kann hier beispielsweise mit einem Löschteich nachgeholfen werden. AuĂerdem gilt es, Rauchabschnitte und BrandbekĂ€mpfungsabschnitte festzulegen. In der Regel erkennt man das an BrandschutztĂŒren. Rettungswege und eine Höchstzahl zulĂ€ssiger Nutzer einer Anlage sind weitere bekannte und wichtige Brandschutzbestimmungen im Brandschutzkonzept, die sich vor allem bei gewerblichen oder öffentlichen Bauprojekten finden. GröĂere private Bauten können aber Ă€hnlichen Vorschriften unterliegen. In jedem Fall beinhaltet das Brandschutzkonzept Informationen und Richtlinien zu Rauchabzugsanlagen, Löschanlagen und zu Leitungsanlagen. Rettungswege sind zu kennzeichnen. Gegenebenfalls sind Schulungen und Ăbungen durchzufĂŒhren. Auch das gilt wiederum nur im öffentlichen und gewerblichen Bereich.
Brandschutzleitfaden
SpĂ€testens jetzt wird offensichtlich, wie tief das Thema Brandschutz selbst bei einem kleinen GebĂ€ude gehen kann. Doch beim fertigen GebĂ€ude fĂ€ngt der Brandschutz nicht an! Bereits auf der Baustelle sind bestimmte Brandschutzvorgaben einzuhalten. Bauherren, die diesbezĂŒglich Verantwortung tragen, empfehlen wir den Brandschutzleitfaden des Bundesministeriums fĂŒr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Wir bauen gerade unser Haus und ich versuche dabei mich in den Brandschutz einzulesen, was ein sehr komplexes Thema ist. Mir war gar nicht bewusst, dass es mittlerweile auch Brandschutzbeauftragte gibt und dass durch diese auch ein Brandschutzgutachten erstellt wird. Ich werde mich gleich mal genauer erkunden, wie das in meinem Fall aussehen wird, vielen Dank fĂŒr die Infos.
Wenn in der obersten GeschoĂdecke eines BĂŒrohauses eine Aussparung von 4 x 4 m offen bleibt (z.B. fĂŒr einen Aufzugsschacht), reicht es dann aus, wenn ĂŒber der Ăffnung ein geschlossener (feuerfester) Raum errichtet wird um den Anforderungen des Brandschutzes zu genĂŒgen? Kann dieser Raum, der mit einer FH-TĂŒr abgeschlossen ist auch ein Fenster haben, welches bei Bedarf als Rauchabzug genutzt werden kann?
Hallo, das kann ich hier leider nicht beantworten. Das kann eigentlich nur ein BrandschutzsachverstĂ€ndiger machen. Stelle Sie sich vor, wir geben hier einen Tipp und Ihnen flackert die Bude ab…..
Ich wusste, dass das Brandschutzkonzept eine Rauchabzug- und Löschanlage beinhaltet. Mir war nicht bewusst, dass eine Leitungsanlage in dem Sinne zum Bestandteil des Brandschutzes gehört. Danke fĂŒr die AufklĂ€rung ĂŒber Brandschutzbestimmungen bei Neubauten.