BKN biostrom AG meldet Insolvenz an – Anleger sollten schnell handeln

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Die BKN biostrom AG hat am 13. Juni 2012 beim Amtsgericht Vechta einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Anleger sollten jetzt schnell ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Mit der BKN biostrom AG meldet erneut ein Unternehmen aus dem Bereich regenerativer Energien Insolvenz an. Ausschlag gebend für die Insolvenz soll nach Angaben von BKN biostrom unter anderem die vorangegangene Insolvenz von acht Biogasgesellschaften sein, die nicht zum Konsolidierungskreis der BKN biostrom AG gehören, jedoch von der biostrom Service GmbH betreut wurden. Auch sei es, bedingt durch politische Unsicherheiten, dem Unternehmen nicht gelungen, neue Investoren für die weiterhin große Produktpipeline des Unternehmens zu gewinnen.

Um ihr Geld fürchten müssen nun unter anderem auch die Anleger der erst im Juni 2011 emittierten Anleihe der BKN biostrom AG mit einem Zinssatz von 7,5 %, die im Juni 2016 zum Kurs von 100 % zurückgezahlt werden sollte.

Die Anleihe wurde noch im Mai 2011 von der Creditreform Rating AG mit dem Investment Grade BBB bewertet.

Anleger sollten unbedingt ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, da nicht ausgeschlossen ist, dass noch Gelder im Insolvenzverfahren zurückgeführt werden können. Auch sollten Anleger unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, es ist erstaunlich, dass das Unternehmen bereits ca. ein Jahr, nachdem die Anleihe emittiert wurde, wieder Insolvenz anmelden musste. Wir prüfen insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung, hier sollten Geschädigte aber berücksichtigen, dass hier kurze Verjährungsfristen laufen.“ Ein schnelles Handeln ist daher empfehlenswert.

Betroffene Anleger der BKN biostrom AG können sich an die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte wenden.

Mehr Informationen: Infoseite BKN biostrom

Autor: Dr. Walter Späth, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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