Biovolt Aktien – Warnung vor Kaufempfehlung weiter ernst nehmen

Nachdem die Börsen Stuttgart und Wien den Handel mit der Aktien der Biovolt AG eingestellt hatten, hat die Stuttgarter Börse den Handel nun zumindest eingeschrĂ€nkt wieder aufgenommen. Wie die Biovolt AG am 12. November 2018 mitteilte, werden die Aktien in Stuttgart fĂŒr den Zeitraum von sechs Wochen weitergehandelt. Danach wird der Handel entweder fortgefĂŒhrt oder eingestellt.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Dies hÀnge auch von den Ermittlungsergebnissen der Behörden, u.a. der BaFin, ab. Ziel des Unternehmens ist, dass auch der Handel an der Börse in Wien wieder aufgenommen wird.

Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte am 23. Oktober vor Kaufempfehlungen in einem Börsenbrief fĂŒr die Biovolt-Aktien gewarnt, weil der Behörde Anhaltspunkte vorliegen, dass durch falsche oder irrefĂŒhrende Informationen in dem Börsenbrief der Kurs der Biovolt-Aktie kĂŒnstlich in die Höhe getrieben werden soll und bestehende Interessenkonflikte verschwiegen wurden.

Nachdem der Handel an der Börse Stuttgart eingeschrĂ€nkt wieder aufgenommen wurde, gab es den nĂ€chsten Börsenbrief von Swissinvestor mit Kaufempfehlungen fĂŒr die Biovolt-Aktie. In dem Newsletter wird empfohlen, die aktuelle Verunsicherung der Anleger zu nutzen und möglichst viele Aktien zum gĂŒnstigen Kurs zu kaufen, um dann bei wieder steigenden Kursen beim Weiterverkauf ordentlich Kasse zu machen. „So einfach wird es wohl nicht funktionieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte, aus Stuttgart. „Anleger sollten die Warnung der BaFin vor den Kaufempfehlungen weiterhin sehr ernst nehmen.“

Denn es ist durchaus möglich, dass die Aktienkurse durch Dritte, die einen großen Teil der Wertpapiere halten, gezielt in die Höhe getrieben werden sollen. Ist der Kurs gestiegen, verkaufen diese ihre Aktien mit Gewinn und anschließend bricht der Kurs wieder ein. „Diese Masche ist leider immer wieder zu beobachten und den Schaden haben die restlichen Anleger“, so Rechtsanwalt Seifert.

FĂŒr den erfahren Rechtsanwalt steht die wichtigste Information in dem Börsenbrief von Swissinvestor daher auch am Ende. Hier weist der Herausgeber des Briefes, die Börse Media GmbH aus Cottbus, darauf hin, dass im Rahmen der Veröffentlichung des Börsenbriefs Interessenkonflikte bestehen, weil die Börse Media GmbH und ihr nahestehende Personen Aktien der Biovolt AG besitzen und beabsichtigen, diese zu verkaufen. Ein weiterer Interessenkonflikt bestehe in der finanziellen VergĂŒtung, die Herausgeber und verantwortliche Redakteure des Börsenbriefs erhalten.

„Es handelt sich also keineswegs um eine unabhĂ€ngige Empfehlung“, so Rechtsanwalt Seifert. Sollte der Kurs der Biovolt-Aktie bewusst manipuliert und die Anleger dadurch sittenwidrig geschĂ€digt werden, können diese ihre SchadensersatzansprĂŒche prĂŒfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/biovolt-ag/

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.