Jeder darf mitmachen: Bild sucht G20-Täter

Bild sucht G20-Täter Bild sucht G20-Täter
(Bild: © Gerhard Seybertt - Fotolia.com)

Na, wenn wir die Bildzeitung nicht hätten! – Die Polizei ist nach Meinung des Springer-Konzerns offenbar hilflos überfordert mit der Überführung von Straftätern. Daher kommt – natürlich ungefragt – Hilfe: Die BILD veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe vom 10. Juli 2017 Fotos mit mutmaßlichen Brandstiftern und Steinewerfern. Auf den ersten Blick eine gute Aktion, aber, so Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Für die Strafverfolgung haben wir die Polizei. Erst wenn diese alleine nicht mehr weiterkommt, werden Medien wie die BILD gebeten, die Arbeit mit Fahndungsaufrufen zu unterstützen. Die Bild-Zeitung geht daher damit jetzt einen Schritt zu weit und über-interpretiert ihre Rolle mal wieder.“

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Keine Frage: Jegliche Aktion, die zur Festnahme von G20-Randalierern fördert, ist sinnvoll. Allerdings muss ein Konzept dahinterstecken und die Anerkenntnis rechtsstaatlicher Ordnung. Kritiker der BILD-Aktion werfen dem Blatt eine allein auf Auflagensteigerung fokussierte Motivation vor, denn weder Polizei noch Staatsanwaltschaft haben die BILD um Hilfe gebeten. Lampmann: „Wir haben hier in Deutschland ein funktionierendes System mit bestimmten Regeln. Durch die Einflussnahme der BILD-Zeitung kann das nachhaltig ins Wanken geraten.“ Probleme sieht der Medienrechtsfachmann z.B. dann, wenn von Lesern vermeintlich eindeutig identifizierte Personen öffentlich dem Mob übereignet werden, auch wenn diese vielleicht gar nichts mit den Terrornächten von Hamburg zu tun hatten und nur zufällige Ähnlichkeiten vorliegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Vielzahl von Personen durch falsche Verdächtigungen erheblich in ihren Persönlichkeitsrechten geschädigt werden. Frage ist dann: Wer kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden? Für Lampmann ist die Sache klar: „Wird jemand einzig und allein aufgrund einer zufälligen Ähnlichkeit mit einem nicht polizei-öffentlichen Fahndungsfoto verdächtigt und nimmt seine Persönlichkeit dadurch Schaden, dann ist der Verursacher schadensersatzpflichtig – und das wäre hier die BILD-Zeitung.“

Medienrechtsexperten gehen daher davon aus, dass sich die BILD mit der aktuellen Aktion einen Bärendienst erwiesen hat, obwohl ein Großteil der Fahndungsaufrufe unter Umständen sogar Erfolg haben könnten. Lampmann: „Es ist gefährlich, die klassische und in Demokratien bewährte Gewaltenteilung durch wirtschaftlich motivierte Vorstöße eines Pressemediums in Frage in Frage zu stellen. Die Presse hat zwar wichtige Aufgaben in Bezug auf die Aufklärung von Straftaten – nicht zuletzt deswegen wird sie als vierte Gewalt im Staate bezeichnet. Eigenmächtige Fahndungsaufrufe gehören allerdings nicht dazu.“

Opfern dieser Aktion empfiehlt der Kölner Personenschützer, gegen das Blatt juristisch vorzugehen.

(Bild: © Gerhard Seybert – Fotolia.com)

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