Big Date – “ Echt unheimlich“

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Der Begriff hat Potential auf das Wort des Jahres: „Big Data“ ist aktuell in aller Munde. Dahinter verbirgt sich die theoretische Möglichkeit, durch das Auswerten gigantischer Datenmengen und gezielter Zielgruppenansprache und -beeinflussung  z.B. in sozialen Netzwerken Werbe- und Marketing-Ziele zu erreichen. Angeblich soll ein Big-Data-Anbieter im Auftrag von Donald Trump so dessen Wahlsieg herbeimanipuliert haben, auch der englische Brexit soll durch „Big Data“-Unterstützung das überraschende Ergebnis gebracht haben. Ob im aktuellen Fall Fake oder nicht: Big Data beschreibt das Phänomen, dass Internetuser exakt analysierbar und im größeren Rahmen auch manipulierbar sind. Big Data beweist aber auch, dass im Internet Nachrichten gerne geglaubt werden, insbesondere auch von Leuten, die es eigentlich besser wissen müssten.

Unterm Strich: Das ganze entpuppt sich zunehmend als überaus wirksame Werbekampagne für ein Unternehmen, das sich mit solchen Themen befasst. Aber unter dem Strich bleibt verwertbares übrig:

Für Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation ist nur die Dimension verwunderlich, nicht aber die Tatsache, dass es möglich ist, Benutzergruppen zu manipulieren und dadurch die Reputation von Menschen und Unternehmen erheblich zu beeinflussen und gesellschaftliche wie politische Weichenstellungen vorzunehmen. Lampmann: „Ich finde das wie viele andere Kommentatoren auch unheimlich.“

Folge der vermehrt zum Thema „Big Data“ aufkommenden Diskussion muss jetzt sein, Internet-Ereignisse, seltsame Bewegungen und auf den ersten Blick nicht erklärliche Massenphänomene kritisch zu hinterfragen und vor allem im rechtlichen Bereich den Fokus auch auf Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes und vor allem des fairen Wettbewerbs zu legen. Lampmann: „Big Data beschreibt ein Phänomen, das sich durch bestehende Datenschutz-Thematik überhaupt nicht mehr regulieren lässt und im Ernstfall zur vierten Macht im Staate werden kann.“

Wer den Verdacht hegt, durch gezielte Manipulationen angegriffen zu werden und um Marke oder Persönlichkeit fürchtet, der sollte zeitnah reagieren, der Sache auf den Grund gehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, bevor größerer Schaden entsteht, der auch durch Schadensersatz nicht mehr zu begleichen ist. „Big Data wird aber in Zukunft auch vermehrt genutzt werden, um die eigene Position im Wettbewerb zu stärken. Welche Maßnahmen hier unter das UWG fallen ist aber rechtlich nicht exakt geklärt – da wird man seitens des Gesetzgebers nacharbeiten müssen!“

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