BGH zu P&R: Container-Mieten müssen nicht zurückgezahlt werden

P&R Container-Mieten müssen nicht zurückgezahlt werden P&R Container-Mieten müssen nicht zurückgezahlt werden

In den Jahren vor der Insolvenz war es unter Umständen eine lukrative Angelegenheit, P&R-Container zu mieten oder zu kaufen. Bis kurz vor der Insolvenz war es sogar üblich, dass Container-Mieten noch ausgezahlt wurden. Ein aktueller Schwerpunkt des Insolvenzverfahrens liegt jetzt darin rechtssicher zu klären, ob diese Mieterlöse vom Insolvenzverwalter von den vermeintlichen Besitzern der Container zurückgefordert werden können. Für die Masse der Insolvenzbeteiligten wäre das gut, nicht aber für diejenigen, die nun fürchten müssen, im letzten Moment noch erhaltene Einnahmen zurückzahlen zu müssen.

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Mit einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 26. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Nichtzulassung der Revision gegen eine Entscheidung des OLG Karlsruhe abgewiesen (Az.: IX ZR 17/22). Damit ist das Urteil des OLG Karlsruhe rechtskräftig geworden (Az.: 3 U 18/20). Und es steht fest: Vor der Insolvenz ausgezahlte Mieten müssen nicht zurückgezahlt werden.

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