Kann ein vorzeitig abgelöstes Darlehen noch widerrufen werden oder ist das Widerrufsrecht verwirkt? Mit dieser Frage sollte sich der Bundesgerichtshof am 23. Juni befassen. Eine Antwort wird es vorerst nicht geben, weil die Kläger die Revision kurzfristig zurückgezogen haben (XI ZR 154/14).
Viele Verbraucher und Verbraucherschützer hatten ein höchstrichterliches Urteil zur Verwirkung des Widerrufsrechts mit Spannung erwartet. „Es ist bedauerlich, dass es dazu nun vorerst nicht kommen wird. Das heißt aber nicht, dass ein Widerruf eines vorzeitig abgelösten Darlehens nach einer Widerrufsbelehrung nicht möglich ist“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Philipp Schön von der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. Weiterlesen bei kapitalschutz.de