VW hat sich im Abgasskandal grundsÀtzlich wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Offen ist noch die Frage, ob die geschÀdigten KÀufer auch Anspruch auf Deliktzinsen haben. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt noch uneinheitlich.
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âDurch Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises kann sich der Anspruch der geschĂ€digten KĂ€ufer deutlich erhöhen und auch der Abzug einer NutzungsentschĂ€digung zum Teil wieder ausgeglichen werdenâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte. In einem weiteren Verfahren zum Abgasskandal wird der BGH am 28. Juli u.a. zu klĂ€ren haben, ob die KlĂ€gerin auch Anspruch auf Deliktzinsen hat (VI ZR 397/199).
Die KlĂ€gerin hatte im August 2014 einen gebrauchten VW Golf 1,6 TDI bei einem AutohĂ€ndler erworben. Nachdem das Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulationen zurĂŒckgerufen wurde, lieĂ sie das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch SchadensersatzansprĂŒche geltend.
Das Landgericht Oldenburg sprach ihr Schadensersatz zu. Gegen RĂŒckgabe des Pkw können sie die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen. Auf Berufung der KlĂ€gerin Ă€nderte das OLG Oldenburg das Urteil ab und sprach ihr zusĂ€tzliche Zinsen zu. Ab Zahlung des Kaufpreises könne sie gemÀà § 849 BGH die Zahlung sog. Deliktzinsen verlangen. Ăber die Revision muss Ende Juli der BGH entscheiden.
Nicht nur das OLG Oldenburg, sondern auch das Brandenburgische Oberlandesgericht hat kĂŒrzlich einer KlĂ€gerin nicht nur Schadensersatz, sondern auch den Anspruch auf Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen.
Die Urteile der Oberlandesgerichte mĂŒssen zwar keinen Einfluss auf die Entscheidung des BGH haben, sie könnten aber ein wichtiger Fingerzeig sein. âEntscheidet der BGH erneut verbraucherfreundlich, kann sich der Anspruch der geschĂ€digten KĂ€ufer deutlich erhöhenâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
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