BGH VI ZR 397/19 – Deliktzinsen im Abgasskandal

Anspruch auf Deliktzinsen im Abgasskandal Anspruch auf Deliktzinsen im Abgasskandal
Anspruch auf Deliktzinsen im Abgasskandal

VW hat sich im Abgasskandal grundsÀtzlich wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Offen ist noch die Frage, ob die geschÀdigten KÀufer auch Anspruch auf Deliktzinsen haben. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt noch uneinheitlich.

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„Durch Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises kann sich der Anspruch der geschĂ€digten KĂ€ufer deutlich erhöhen und auch der Abzug einer NutzungsentschĂ€digung zum Teil wieder ausgeglichen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte. In einem weiteren Verfahren zum Abgasskandal wird der BGH am 28. Juli u.a. zu klĂ€ren haben, ob die KlĂ€gerin auch Anspruch auf Deliktzinsen hat (VI ZR 397/199).

Die KlĂ€gerin hatte im August 2014 einen gebrauchten VW Golf 1,6 TDI bei einem AutohĂ€ndler erworben. Nachdem das Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulationen zurĂŒckgerufen wurde, ließ sie das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch SchadensersatzansprĂŒche geltend.

Das Landgericht Oldenburg sprach ihr Schadensersatz zu. Gegen RĂŒckgabe des Pkw können sie die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen. Auf Berufung der KlĂ€gerin Ă€nderte das OLG Oldenburg das Urteil ab und sprach ihr zusĂ€tzliche Zinsen zu. Ab Zahlung des Kaufpreises könne sie gemĂ€ĂŸ § 849 BGH die Zahlung sog. Deliktzinsen verlangen. Über die Revision muss Ende Juli der BGH entscheiden.

Nicht nur das OLG Oldenburg, sondern auch das Brandenburgische Oberlandesgericht hat kĂŒrzlich einer KlĂ€gerin nicht nur Schadensersatz, sondern auch den Anspruch auf Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen.

Die Urteile der Oberlandesgerichte mĂŒssen zwar keinen Einfluss auf die Entscheidung des BGH haben, sie könnten aber ein wichtiger Fingerzeig sein. „Entscheidet der BGH erneut verbraucherfreundlich, kann sich der Anspruch der geschĂ€digten KĂ€ufer deutlich erhöhen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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