BGH VI ZR 162/20 – Schadensersatz im Mercedes-Abgasskandal

Nach VW ist auch der Mercedes-Abgasskandal ein Fall fĂŒr den Bundesgerichtshof geworden. Der BGH verhandelt am 27. Oktober 2020 eine Schadensersatzklage gegen Daimler wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung (Az.: VI ZR 162/20).

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Verschiedene Landgerichte haben Daimler inzwischen wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung bei unterschiedlichen Diesel-Modellen verurteilt. Zumeist geht es um die Verwendung eines sog. Thermofensters, das dafĂŒr sorgt, dass die AbgasrĂŒckfĂŒhrung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Folge ist, dass der Emissionsausstoß steigt.

Um ein solches Thermofenster geht es auch im Schadensersatzverfahren, das der KlĂ€ger bis vor den BGH getragen hat. Er hatte von einem Privatmann einen Mercedes C 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Pkw ist der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut. Wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung macht der KlĂ€ger SchadensersatzansprĂŒche gegen Daimler geltend. Das Thermofenster bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung sorge dafĂŒr, dass die Grenzwerte fĂŒr den Emissionsausstoß zwar auf dem PrĂŒfstand nicht aber im Straßenverkehr eingehalten wĂŒrden.

Die Klage hatte bisher keinen Erfolg. Das OLG Koblenz hat sie mit Urteil vom 20. Januar 2020 zurĂŒckgewiesen (Az.: 12 U 1593/19). UnabhĂ€ngig davon, ob das Thermofenster rechtmĂ€ĂŸig sei, könne Daimler keine vorsĂ€tzliche sittenwidrige SchĂ€digung vorgeworfen werden, so das Gericht.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte, glaubt nicht, dass das Urteil vor dem BGH Bestand haben wird: „In den vergangenen Wochen hat sich die Rechtsprechung im Abgasskandal weiter verbraucherfreundlich entwickelt. Das gilt auch fĂŒr AnsprĂŒche gegen Daimler.

Seitdem der BGH bereits am 28. Januar 2020 entschieden hat, dass Schadensersatzklagen gegen Daimler nicht als Vortrag „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden dĂŒrfen, wenn der KlĂ€ger hinreichende Anhaltspunkte fĂŒr das Vorhandensein einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung liefert, ist der Druck auf den Autobauer gestiegen. Verschiedene Gerichte sehen Daimler nun in der Pflicht, sich zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen zu Ă€ußern. Das OLG Stuttgart hat beispielsweise in drei Verfahren am 5. Mai klargemacht, dass Daimler sich im Rahmen der sekundĂ€ren Darlegungslast zu Funktionsweise, Notwendigkeit und ZulĂ€ssigkeit der verwendeten Abschalteinrichtungen Ă€ußern muss.

„FĂŒr Daimler dĂŒrfte es schwer werden, die Gerichte von der ZulĂ€ssigkeit der Abschalteinrichtungen zu ĂŒberzeugen, nachdem die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston am 30. April erklĂ€rt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß fĂŒhren und Ausnahmen nur in ganz engen Grenzen zulĂ€ssig seien. Thermofenster gehören nach ihren AusfĂŒhrungen nicht zu diesen Ausnahmen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem liegt inzwischen auch ein erstes BGH-Urteil im Abgasskandal vor. Mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschied der BGH, dass VW durch die Abgasmanipulationen wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung zum Schadensersatz verpflichtet ist und dies auch bei Gebrauchtwagen gelte (Az.: VI ZR 252/19). „Durch diese Entscheidungen ist der Druck auf Daimler gewachsen und die Chancen auf Schadensersatz gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

 

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