BGH-Urteil zum Widerruf Autofinanzierung – XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 – BMW-Bank / Ford-Bank

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ĂŒber den Widerruf von AutokreditvertrĂ€gen in zwei FĂ€llen entschieden. Zu den Aktenzeichen XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 ging es um Revisionsverfahren, nachdem Autobesitzer vor dem Oberlandesgericht Köln den Widerruf ihrer Autofinanzierungen gegen die BMW-Bank und die Ford-Bank nicht durchsetzen konnten. Die beiden KlĂ€ger bemĂ€ngelten insgesamt drei Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen beider Banken. Konkret ging es in beiden Verfahren darum, ob die 14-tĂ€gige Widerrufsfrist mit den Unterschriften unter die KreditvertrĂ€ge begann oder nicht.

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Pressemitteilung des BGH: „Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Widerrufsinformationen ordnungsgemĂ€ĂŸ sind und auch die erforderlichen Pflichtangaben erteilt worden sind, so dass in beiden Verfahren die zweiwöchige Widerrufsfrist in Lauf gesetzt worden ist und die jeweiligen KlĂ€ger ihr Widerrufsrecht nicht fristgerecht ausgeĂŒbt haben. Der XI. Zivilsenat hat deshalb die Revisionen der beiden KlĂ€ger zurĂŒckgewiesen. Mit den Urteilen sind weitere erfolgreiche Verhandlungen zumindest gegen die BMW-Bank und die Ford-Bank aufgrund der verbraucherunfreundlich entschiedenen drei Fallgruppe ausgeschlossen

Bei den beiden nun rechtskrĂ€ftig entschiedenen Verfahren geht es allerdings nur um EinzelfĂ€lle, bzw. um diese beiden Banken. Die UnzulĂ€ssigkeit der bislang schon in der Kritik stehenden Falsch-Belehrungen z.B. der Volkswagenbank, Audi-Bank oder der Mercedes- Bank tangiert das nicht, zumal es diesbezĂŒglich schon zahlreiche erfolgte RĂŒckabwicklungen gibt.

Verhandelt und fĂŒr zulĂ€ssig empfunden wurde diese Passage: „Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, haben Sie es spĂ€testens innerhalb von 30 Tagen zurĂŒckzuzahlen und fĂŒr den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der RĂŒckzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der WiderrufserklĂ€rung. FĂŒr den Zeitraum zwischen Auszahlung und RĂŒckzahlung ist bei vollstĂ€ndiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.“

FĂŒr andere Formulierungen gilt das BGH-Urteil nicht. Auto fahrende Verbraucher finden also weiter zuverlĂ€ssigere Wege, sich aus teuren Finanzierungen von Audi und VW zu verabschieden, denn der so genannte Widerrufsjoker greift auch bei zu widerrufenden Fahrzeugfinanzierungen. Folge: Betroffene VertrĂ€ge sind ungĂŒltig und der Autobesitzer kann das Auto gegen Erstattung aller bisher gezahlten Raten an die Bank zurĂŒckgeben, unabhĂ€ngig davon, ob es sich um einen Benziner, einen Diesel oder ein Elektro-Auto handelt.

Den Widerrufsjoker erfolgreich ziehen

Juristische Grundlage fĂŒr den Widerrufsjoker bleibt, dass es sich bei Autofinanzierungen in den meisten FĂ€llen um sogenannte „verbundene GeschĂ€fte“ handelt. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel zum Thema Widerruf Autofinanzierung: „Wenn die Bank zur Marke gehört, wie z.B. die VW-Bank oder wenn die Bank explizit vom VerkĂ€ufer empfohlen wurde und auch regelmĂ€ĂŸig fĂŒr die Marke finanziert, dann ist es in aller Regel ein verbundenes GeschĂ€ft und der Finanzierungsvertrag ist unlösbar mit dem Kaufvertrag verbunden!“

Ausgenommen sind zwangslĂ€ufig Finanzierungen, die mit der eigenen Hausbank, z.B. der Sparkasse oder der Volksbank abgeschlossen wurden. Ist allerdings eine Sparkasse Hausbank eines Handlers und werden Finanzierungen dieses HĂ€ndlers regelmĂ€ĂŸig ĂŒber diese empfohlene Sparkasse abgewickelt, dann kann auch hier ein verbundenes GeschĂ€ft vorliegen.

Man kann zwar den Darlehensvertrag beenden, ohne den Kaufvertrag anzugreifen, aber wenn es Fehler im Darlehensvertrag gibt, wird dadurch automatisch auch der Kaufvertrag ungĂŒltig – fĂŒr diesen Sachverhalt stehen so genannte „KoppelgeschĂ€fte“.

Normal: Die 14-tÀgige Widerrufsfrist

Normalerweise gilt fĂŒr solche Verbraucherkredite eine Widerrufsfrist von 14 Tagen – das heißt innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss kann der Vertrag ohne Angabe von GrĂŒnden widerrufen werden. Dagegen kann die Bank keinerlei Rechtsmittel ins Feld fĂŒhren, allenfalls entstandene Kosten durch die bereits erfolgte Nutzung des Autos einfordern.

Vor Vertragsschluss ist der Darlehensnehmer darĂŒber informiert worden, welche Bedingungen fĂŒr einen RĂŒcktritt vom Vertrag erfĂŒllt werden mĂŒssen. Gibt es in diesen sogenannten Widerrufsbelehrungen aber Fehler, dann gilt die 14-tĂ€gige Widerrufsfrist als nicht angelaufen und der Vertrag kann vom Darlehensnehmer jederzeit widerrufen werden, solange die Bank die Belehrungen nicht nachbessert. Aber selbst wenn die Bank erfolgreich nachbessert hat der Verbraucher nochmals 14 Tage Zeit, vom Vertrag zurĂŒckzutreten, selbst wenn dieser schon vor Jahren geschlossen wurde. Allerdings: Dieses „ewige Widerrufsrecht“ gilt nur fĂŒr Verbraucher, nicht fĂŒr gewerblich getĂ€tigte VertragsschlĂŒsse. Es gibt auch zeitliche Fenster fĂŒr VertragsschlĂŒsse, in denen Belehrungsfehler den Widerrufsjoker ausmachen. Zu alt dĂŒrfen die VertrĂ€ge auch nicht sein.

Widerrufsbelehrung prĂŒfen

OberflĂ€chlich kann jeder Verbraucher seinen Vertrag selbst prĂŒfen. Folgende Angaben sind zwingend fĂŒr eine ordnungsgemĂ€ĂŸe Belehrung.

‱ Name und Anschrift des Unternehmers,
‱ Genaue Bezeichnung des Vertrages
‱ Es muss einen Hinweis geben, dass ein Widerrufsrecht besteht,
‱ ErklĂ€rung zur Zweiwochenfrist fĂŒr den Widerruf,
‱ ErklĂ€rung ĂŒber Inhalt und Form des Widerrufs,
‱ Hinweis, dass die Frist mit dem Absenden der WiderrufserklĂ€rung eingehalten wird.

Dies ist allerdings in aller Regel korrekt. Allerdings haben sich eigentlich alle Autobanken den Luxus erlaubt., die gesetzlichen Vorlagen leicht abzuĂ€ndern. Dadurch entstanden vielfach fĂŒr Verbraucher unverstĂ€ndliche Formulierungen, die den Widerrufsjoker ausmachen. Zudem gibt es eigenmĂ€chtig formulierte Passagen, die schon von Gerichten behandelt und als unzulĂ€ssig markiert wurden, RegelmĂ€ĂŸig geht es dabei um den Termin des Anlaufs der Widerrufsfrist. Hier sollte sich ein Verbraucher auf rechtlichen Rat verlassen. Stefanie Fandel, FachanwĂ€ltin fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht von Dr. Hartung RechtsanwĂ€lte: „Gern prĂŒfen wir Ihre vertragsunterlagen kostenlos!“

Rechtsschutz finanziert den Widerrrufsjoker

Rechtsanwalt Marcel Seifert von BrĂŒllmann RechtsanwĂ€lte aus Stuttgart: „Sollte es nach VertragsprĂŒfungen zur Klarheit darĂŒber kommen, dass die Belehrungen unzulĂ€ssig sind, wĂ€re als nĂ€chstes die Rechtsschutzversicherung abzufragen. Ohne Rechtsschutz haben Verbraucher das Klagerisiko selbst zu tragen. „Leider ist ein positiver Verfahrensausgang nicht in allen FĂ€llen garantiert“, so Rechtsanwalt Schepper, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Bielefeld. Aussichtsreich erscheinen aktuell hauptsĂ€chlich Klagen gegen die VW-Bank und die Audi-Bank.

UnglĂŒcklicherweise urteilen viele Gerichte nicht zu 100 % verbraucherfreundlich und gestehen der Bank einen so genannten Nutzungsersatz pro gefahrenem Kilometer zu. „Aber selbst mit Nutzungsersatz ist so ein Widerruf eine lohnende Sache,“ so Dr. SpĂ€th von Dr. SpĂ€th RechtsanwĂ€lte aus Berlin.

Rechtsanwalt Sebastian Koch aus Bad Nauheim ist ebenfalls Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht und weist auf eine kleine LĂŒcke im Gesetz hin: „So genannte 0-Prozent-Finanzierungen sind in aller Regel nicht widerrufbar, auch wenn es sich um ein KoppelgeschĂ€ft handelt.“ Aber auch hier gibt es immer PrĂŒfungsbedarf, so der Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abschließend einige ErklĂ€rungen zur NutzungsentschĂ€digung: Basis fĂŒr die Berechnung sind die bereits gefahrenen Kilometer in Bezug zur zu erwartenden maximalen Laufleistung des Fahrzeugs, wobei es unterschiedliche Berechnungen fĂŒr die drei Fahrzeugklassen Kleinwagen (200.000 km), Mittelklasse (250.000 km) und Oberklasse (300.000 km) gibt.

Berechnung des Nutzungsersatzes

Das Ergebnis ist eine Summe in Euro. Hat ein einfaches Fahrzeug also 20.000 Euro gekostet und wurden 30.000 Kilometer damit gefahren, ergibt sich folgende Rechnung: 20.000 (Kaufpreis) x 30.000 (Laufleistung) : 200.000 (zu erwartende maximale Laufleistung = 3000 Euro NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die Bank. Diese kann von der auszuzahlenden Summe also 3000 Euro abziehen. In vielen FĂ€llen kommt der Verbraucher aber trotzdem auf seinen kompletten Kaufpreis, weil entgangene Zinsen von der Bank erstattet werden mĂŒssen.

Die KooperationsanwĂ€lte der IG Dieselskandal stehen fĂŒr weitere Informationen gern zur VerfĂŒgung.

Nach den Urteilen vom 5. November 2019 muss aber klar sein, dass Widerrufsverfahren gehen die BMW-Bank nicht zu gewinnen sind.

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