BGH: Unkündbarkeit in Nettopolicen unwirksame Klausel

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Der BGH hat eine seit langem strittige Klausel in Verträgen u fondsgebundenen Lebensversicherungen gekippt. Damit werden so genannte „Nettopolicen“ aufgrund der nicht zulässigen Unkündbarkeit in diesem Punkt für wirkungslos erachtet. Mehr dazu auf bankundkapitalmarkt.org lesen

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