Schon im Oktober 2010 stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen. Vor knapp zwei Jahren entschieden die obersten Richter in Karlsruhe, dass ein Fluggast Anspruch auf Entschädigung habe, wenn er durch Verspätungen einen Anschlussvertrag verpasst. Damit entschied der BGH, dass Anspruch auf Entschädigung auf die komplette Strecke und nicht nur eine Teilstrecke bestehe.
Mehr zu dem Urteil hier:
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.