BGH stärkt Rechte der Fluggäste

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Schon im Oktober 2010 stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen. Vor knapp zwei Jahren entschieden die obersten Richter in Karlsruhe, dass ein Fluggast Anspruch auf Entschädigung habe, wenn er durch Verspätungen einen Anschlussvertrag verpasst. Damit entschied der BGH, dass Anspruch auf Entschädigung auf die komplette Strecke und nicht nur eine Teilstrecke bestehe.

Mehr zu dem Urteil hier:

Wie sehr ist das ein Betrug?

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Gelb = Es ist ein grenzwertiger Betrug!

Grün = Es ist kein Betrug!

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Tomke Schwede

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