Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Schufa keine umfassende Auskunft zu ihrer Berechnung der Kreditwürdigkeit geben muss. Damit wies der BGH die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück.
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Geklagt hatte eine 54-Jährige, die wissen wollte, welche Kriterien zu ihrem Scoring, ihrer Bonitätsbewertung geführt hätten. Nachdem sie schon vor dem Amtsgericht und Landgericht Gießen gescheitert war, wies nun der BGH die Revision zurück. Die Berechnung sei Geschäftsgeheimnis der Schufa. Verbraucherschützer zeigten sich von dem Urteil enttäuscht und forderten mehr Transparenz.