Der BGH hat mit seinem aktuellen Leasing-Urteil die Reihe verbraucherfreundlicher Urteile enden lassen. Die Entscheidung gibt der VW-Leasinggesellschaft recht, die zwei Kunden auf Zahlung einer Abschlusszahlung verklagt hatte. In einem Fall soltle ein Q7-Fahrer 14.000 Euro zum Ende seines Vertrages zahlen. Als Grund für die Zahlungsverweigerung hatten die beiden Verklagten angegeben, über die Möglichkeit einer solchen Endabrechung nicht ausreichend informiert worden zu sein. Sie hielten die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam. Ganz anders allerdings der BGH, der dem Kläger die geforderten Beträge zubilligte und ausführte, dass diese durch Schwankungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt durchaus nachvollziehbar seien. Die strittige Vertragsklausel sei demnach rechtens. Für den Verbraucher bedeutet dies: Wachsam bleiben und stets Verträge genau lesen.
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