BGH im Dieselskandal: Rechtsschutzabsage war unzulässig

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Der Besitzer eines Wohnmobils mit Mercedes-Motor hatte im Dieselskandal gegen den Hersteller klagen wollen. Die eigentlich zuständige Rechtsschutzversicherung hatte die Zusage verweigert wegen fehlender Erfolgsaussichten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das sah der Versicherte anders und kämpfte eine Rechtsschutzdeckungsklage durch die Instanzen. Der Bundesgerichtshof gab ihm schließlich recht und verurteilte Mercedes zu entsprechendem Schadenersatz.

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Dabei beurteilte der BGH nicht die Ablehnungsgründe zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern zog auch aktuellere Urteile heran, die 2021 noch niemand auf dem Schirm hatte

Zum Beispiel das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofes zur grundsätzlichen Unzulässigkeit von Abschaltvorrichtungen, dadurch verbesserten sich Erfolgsaussichten von Dieselskandal-Klagen mit einem Schlag erheblich.

Die Karlsruher Richter vertraten sehr folgerichtig die Auffassung, dass ein Versicherter von sich zu seinen Gunsten ändernden Rahmenbedingungen profitieren können muss und damit der Status, der zu Beginn des Verfahrens gegolten hatte, nicht auf Eis gelegt werden darf.

Eine bessere Rechtslage zu seinen Gunsten muss berücksichtigt werden. Im aktuellen Fall war der Antrag vor dem entscheidenden Urteil gestellt worden, zu Beginn der Verhandlung lag das Urteil aber vor.

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