In einem Fall vor dem BGH ist in einem Kreditvertrag der Mercedes Benz Bank eine Klausel verankert, die besagt, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit u.a. auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt.
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Im Klartext würde dies bedeuten, dass die Fahrzeugkäufer beispielsweise im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen können, weil sie diese Ansprüche an die Bank abgetreten haben. „Glücklicherweise spielt der BGH dabei voraussichtlich nicht mit und wird Mercedes einen dicken Strich durch die Rechnung machen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Bei der Verhandlung eines Musterfalls am BGH, teilte die Vorsitzende Richterin mit, dass der Senat die entsprechende Klausel tendenziell für unzulässig hält, da der Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt werde (Az.: VIa ZR 1517/22).