BGH befasst sich mit webtains/verbraucherschutz.tv-Streit

Ach übrigens: Auch wenn kaum noch jemand weiß, was die webtains GmbH ist und dass ein Herr Michael Burat einst dort Geschäftsführer war, möchte ich etwas Aktuelles einwerfen. Die Zeiten der Abofallen sind zwar längst vorbei, doch befasst sich mittlerweile der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem lausigen Streit eines bedeutungslosen Verbraucherschützers (ich) mit einer längst in Vergessenheit geraten Internetgröße (er).

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Im November 2011 hatte Herr Michael Burat als Geschäftsführer der webtains GmbH mich aufgefordert, nicht mehr dazu aufzufordern, dass Bankkunden ihre Banken auffordern sollten, die Geschäftsbeziehungen zur webtains GmbH aufzulösen. Dass ich exakt eben dies niemals gemacht hatte und auch keine noch so abenteuerliche Kausalverbindung mich dahingehend festnageln konnte, bescheinigte mir zuerst das Landgericht München und letztendlich das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz mit absoluter Deutlichkeit.

Das OLG ließ auch eine Fortsetzung des Verfahrens beim BGH nicht zu und berief sich dabei auf den für ein BGH-Verfahren nicht ausreichenden Streitwert, was die webtains GmbH dazu brachte, eine Nichtzulassungsbeschwerde eben dort zu stellen. Inhalt: Eigentlich hätte der Streitwert vor dem OLG höher sein müssen.

Damit befasst sich nun Bundesgerichtshof, also immerhin das höchste für solche Wichtigkeiten zuständige Gericht seit Monaten. Leider kann ich nicht sagen „Leute, das ist mir langsam zu blöd…!“ – da muss man jetzt durch.

Herr Michael Burat selbst schätzte sein Standing in der deutschen Justiz dereinst nicht immer ganz treffend ein, wie hier nachzulesen ist.

Ich hatte damals gesagt, dass ich verbraucherschutz.tv einstellen würde, falls Herr Burat mit seiner Abmahnung gegen mich durchkommen würde oder er in den Verfahren gegen ihn nicht verurteilt würde. Ob es was Persönliches ist? keine Ahnung, ich kenne ihn nicht!

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