Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 1. Juli die Anonymität im Internet gestärkt (Az.: VI ZR 345/13). Demnach bleiben Bewertungen im Internet weiterhin anonym. Das Internetportal ist nicht verpflichtet, die Daten des Nutzers herauszugeben, selbst wenn die Behauptungen in der Bewertung falsch sind.
In dem konkreten Fall vor dem BGH ging es um einen Arzt, der in dem Bewertungsportal Sanego durch falsche Behauptungen schlecht bewertet wurde. Dadurch sah sich der Arzt in seinen Persönlichkeitrechten verletzt und klagte. Er forderte nicht nur die Löschung der Bewertung, sondern auch die Herausgabe der Nutzer-Daten. Das Internetportal löschte allerdings nur die Einträge – die Anonymität des Nutzers wurde gewahrt.
Nachdem das OLG Stuttgart schon entschieden hatte, dass das Internetportal Sanego die Daten des Nutzers herausgeben müsse, kam der BGH zu einer anderen Auffassung. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Betreiber von Internetportalen grundsätzlich nicht zur Herausgabe von personenebezogenen Daten ohne die Einwilligung des Nutzers berechtigt sei. Dazu fehle die rechtliche Grundlage im Telemediengesetz.