Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen für Licht und Schatten im Lager der Verbraucherschützer gesorgt. Zum einen hat das oberste Gericht Deutschlands beschlossen, dass Handynetz-Anbieter Verträge nicht einfach sperren dürfen, nur weil eine geringe Geldsumme offen ist. Zudem müssen Handybenutzer vor einer Sperrung darüber informiert werden. Insbesondere die Sperrung von Handys, nachdem Drittanbieter-Beiträge vom Kunden zurück gebucht wurden, dürften damit erstmal ausgeschlossen sein. Damit entfällt für diese Anbieter ein wichtiges Glied im Forderungs-Management.
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