
Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen für Licht und Schatten im Lager der Verbraucherschützer gesorgt. Zum einen hat das oberste Gericht Deutschlands beschlossen, dass Handynetz-Anbieter Verträge nicht einfach sperren dürfen, nur weil eine geringe Geldsumme offen ist. Zudem müssen Handybenutzer vor einer Sperrung darüber informiert werden. Insbesondere die Sperrung von Handys, nachdem Drittanbieter-Beiträge vom Kunden zurück gebucht wurden, dürften damit erstmal ausgeschlossen sein. Damit entfällt für diese Anbieter ein wichtiges Glied im Forderungs-Management.
Ein zweites Urteil ist weniger verbraucherfreundlich. Es erlaubt Netzbetreibern auch weiterhin Gebühren einzuziehen, wenn ein verlorenes oder gestohlenes Handy weiter benutzt wurde und der Verlust des Gerätes nicht rechtzeitig gemeldet worden ist
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