Vor dem Landgericht Wuppertal wird aktuell ein Verfahren geführt, in dessen Verlauf ermittelt werden wird, ob der aktuell in allen Volkswagen, Skoda, SEAT und AUDI verbaute 4-Zylinder-Dieselmotor EA288 mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgerüstet ist oder nicht. Betroffene Autofahrer – aber auch mit entsprechenden Fällen befasste Juristen und Journalisten – warten mit Spannung auf die Veröffentlichung des so genannten Beweisbeschlusses. Diesen hat das Landgericht Wuppertal zum Aktenzeichen 2 O 273/18 jetzt veröffentlicht.
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Konkret geht es darum, die Frage zu klären, ob der im Fahrzeug des Klägers verbaute Motor EA288 ab einer bestimmten Drehzahl die Abgasbehandlung abschaltet und es damit im Realbetrieb zu unzulässigen Überschreitungen der NoX-Höchstwerte kommt.
Der EA288 ist der Nachfolger des Skandalmotors EA189 und wird seit 2015 in allen Vierzylinder-Modellen der VW-Dieselfamilie eingebaut