Hausbanken und Direktbanken, aber auch Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, Betrug zum Schutz ihrer Kunden weitestgehend auszuschließen. Dazu gehört, dass Betrugsmuster erkannt werden. In der Realität kommt es aber immer wieder zu dramatischen Kontoplünderungen, weil Banken einfachste Muster nicht erkennen. Rechtsanwalt Koch von Saleo Rechtsanwälte aus Bad Nauheim hat uns die wichtigsten Muster genannt, mit denen aufmerksame Banken eigentlich in der Lage sein müssten, Internetbanking- und Kreditkartenbetrug auszuschließen.
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Typische Muster, die auf eine Betrugsmasche hinweisen:
- Wechsel des Autorisierungsgerät oder – verfahren (neues Handy, Aktivierung ApplePay oder Google Pay)
- Erhöhung bestehender Limits
- Auffüllen von Zahlungskonten von Festgeldkonten
- Auffüllen von Zahlungskonten durch Rückruf von Lastschriften
- (wiederholte) hohe Echtzeitüberweisungen an identische Empfänger im Minutentakt
- Verfügungen an Kryptohandelsplattformen oder Zahlungsdienstleister im Ausland (etwa Binance, Revolut, Transfergo, WorldRemit)
Rechtsanwalt Koch:
„Diese Muster wären leicht (auch automatisierbar) erkennbar, so dass Zahlungsdienstleister durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen diese unterbinden könnten. Tun sie dies aber nicht, haftet sie jedenfalls für den Schaden mit.“
Banken könnten sich und ihren Kunden viel Ärger ersparen, wenn sie an der Optimierung dieser Mustererkennung arbeiten würden. Kommt es zum Schaden und räumen Betrüger die Konten ab, dann ist eine Bank, die im Vorfeld darauf hinweisenden Muster nicht erkennt, auch schadenersatzpflichtig.