Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Dieselskandal weitere Anklagen gegen sechs VW-Mitarbeiter erhoben. Den Mitarbeitern wird Betrug in einem besonders schweren Fall, mittelbare Falschbeurkundung und Steuerhinterziehung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am 14. Januar 2020 mit.
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Die Ermittler seien zu der Überzeugung gekommen, dass die Angeschuldigten maßgeblich für die Verwendung einer Manipulations-Software verantwortlich waren, durch die Kunden und Behörden über die Emissionswerte getäuscht wurden. Tatsächlich wurden Abgas-Grenzwerte bei den betroffenen Diesel-Fahrzeugen nicht eingehalten.
Durch diese Abgasmanipulationen seien über die Jahre insgesamt rund neun Millionen Fahrzeuge auf den Markt gebracht und zugelassen worden, obwohl sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. In Deutschland seien dadurch zudem Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 zu Unrecht von der Kfz-Steuer befreit worden.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft den drei angeschuldigten Führungskräfte täterschaftliches Handeln und den drei weiteren Beschuldigten Beihilfe vor. Letztere seien insbesondere an der Entwicklung, Verfeinerung und Verbesserung der Manipulations-Software beteiligt gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
Insgesamt sind im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen nun elf Personen angeklagt. Gegen 32 weitere Personen wird nach wie vor ermittelt. Zudem hat die Staatsanwaltschaft München II im Abgasskandal bereits Anklage gegen den ehemaligen Audi-Chef und drei weitere Angeschuldigte erhoben. Ihnen wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen.
„VW versucht bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal nach wie vor seine Hände in Unschuld zu waschen, da der Vorstand angeblich nichts von den Abgasmanipulationen gewusst habe. Diese Argumentation verfängt vor den meisten Gerichten nicht und auch die Ermittlungen und Anklagen der Staatsanwaltschaft sprechen eine andere Sprache“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Der Abgasskandal ist nicht auf Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 beschränkt geblieben. Die Abgasmanipulationen haben sich auch auf die großvolumigeren Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotoren ausgeweitet. Auch hier gibt es zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts für verschiedene Modelle der Marken VW, Audi und Porsche.
Ähnlich wie bei den kleineren Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 können geschädigte Autokäufer auch hier Schadensersatzansprüche geltend machen. Entsprechende Gerichtsurteile liegen auch in diesen Fällen bereits vor. „Auch hier kann sich der VW-Konzern nicht auf Unkenntnis seiner Führungsetage berufen. Es bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.