Hier mal ein typischer Brief, den wir per e-Mail an die Interessengemeinschaft T6 erhalten haben. Gern veröffentlichen wir an dieser Stelle weitere Stellungnahmen.
Hallo Herr Schmallenberg,
zunächst erst einmal Danke für die bisherigen Informationen zum Thema T6 Auslieferstopp.
Wir haben im September einen T6 California Beach TDI 204PS, Automatik bestellt. Telefonisch hatten wir erfahren, dass der Wagen wohl angeblich im Dezember abholbereit ist. Wir hatten allerdings den Wunsch, ihn erst Ende Januar in Hannover zu holen, da wir zur Zeit im Ausland sind.
Der vereinbarte Abholtermin am 29.01. wurde schriftlich kurz vor Weihnachten vom VW Händler abgesagt. Telefonisch wurde uns gesagt, dass ein neuer Ausliefertermin noch nicht feststeht, wahrscheinlich im Februar oder März.
Mittlerweile sind wir sehr verunsichert, wie wir mit unserer offenen Bestellung umgehen sollen. Dass die Probleme nur bei der Schaltvariante liegen sollen, ist schwer vorstellbar. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass sich die Automatikvariante softwareseitig besser „justieren“ lässt.
Wir sind zwar noch nicht soweit, unsere Bestellung stornieren zu wollen, aber wir denken, dass es an der Zeit ist, Schadensersatzforderungen zu stellen.
Folgende Punkte sehen wir:
– verspätete Lieferung, vereinbarter Abholtermin war der 29.01.18
– Wertminderung aufgrund der Nachbesserung. Offenbar war der Wagen ja bei Fertigstellung mängelbehaftet und musste nachgebessert werden. Ansonsten wäre der Liefertermin nicht mit Hinweis auf notwendige Softwareanpassungen verschoben worden.
– drastisch reduzierter Wiederverkaufswert. Nach diesem neuerlichen Abgasdesaster bei VW und dem desolaten Aussenbild muss man davon ausgehen, dass der hohe Wiederverkaufswert des Bulli in Zukunft nicht mehr gegeben ist.
Dazu kommt das Risiko, dass der Wagen bei Ausliefung nicht den Zustand hat, wie vertraglich vereinbart (Leistung, Verbrauch, Emissionen, Fahrverhalten, Störanfälligkeit, Lebensdauer, Wartungsaufwand, etc.)
Für uns ist das Thema auch deshalb sehr schmerzlich, weil wir den T6 gegen einen einjährigen Caddy TDI eintauschen wollen. Auch hier rechnen wir mit einem erheblich niedrigeren Wiederverkaufswert.
Ausserdem erwarten wir von VW eine erweiterte Gewährleistung für die Auswirkungen des ominösen Softwareupdates.
Insgesamt wurde uns die Freude auf unser Traumauto mittlerweile ganz schön verleidet. Dazu trägt auch die konsequente Nichtinfomation seitens VW bei, so dass sich auch bei positiver Grundeinstellung der Verdacht eines Betruges breitmacht. “