Hier mal ein typischer Brief, den wir per e-Mail an die Interessengemeinschaft T6 erhalten haben. Gern veröffentlichen wir an dieser Stelle weitere Stellungnahmen.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Hallo Herr Schmallenberg,
zunächst erst einmal Danke für die bisherigen Informationen zum Thema T6 Auslieferstopp.
Wir haben im September einen T6 California Beach TDI 204PS, Automatik bestellt. Telefonisch hatten wir erfahren, dass der Wagen wohl angeblich im Dezember abholbereit ist. Wir hatten allerdings den Wunsch, ihn erst Ende Januar in Hannover zu holen, da wir zur Zeit im Ausland sind.
Der vereinbarte Abholtermin am 29.01. wurde schriftlich kurz vor Weihnachten vom VW Händler abgesagt. Telefonisch wurde uns gesagt, dass ein neuer Ausliefertermin noch nicht feststeht, wahrscheinlich im Februar oder März.
Mittlerweile sind wir sehr verunsichert, wie wir mit unserer offenen Bestellung umgehen sollen. Dass die Probleme nur bei der Schaltvariante liegen sollen, ist schwer vorstellbar. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass sich die Automatikvariante softwareseitig besser „justieren“ lässt.
Wir sind zwar noch nicht soweit, unsere Bestellung stornieren zu wollen, aber wir denken, dass es an der Zeit ist, Schadensersatzforderungen zu stellen.
Folgende Punkte sehen wir:
– verspätete Lieferung, vereinbarter Abholtermin war der 29.01.18
– Wertminderung aufgrund der Nachbesserung. Offenbar war der Wagen ja bei Fertigstellung mängelbehaftet und musste nachgebessert werden. Ansonsten wäre der Liefertermin nicht mit Hinweis auf notwendige Softwareanpassungen verschoben worden.
– drastisch reduzierter Wiederverkaufswert. Nach diesem neuerlichen Abgasdesaster bei VW und dem desolaten Aussenbild muss man davon ausgehen, dass der hohe Wiederverkaufswert des Bulli in Zukunft nicht mehr gegeben ist.
Dazu kommt das Risiko, dass der Wagen bei Ausliefung nicht den Zustand hat, wie vertraglich vereinbart (Leistung, Verbrauch, Emissionen, Fahrverhalten, Störanfälligkeit, Lebensdauer, Wartungsaufwand, etc.)
Für uns ist das Thema auch deshalb sehr schmerzlich, weil wir den T6 gegen einen einjährigen Caddy TDI eintauschen wollen. Auch hier rechnen wir mit einem erheblich niedrigeren Wiederverkaufswert.
Ausserdem erwarten wir von VW eine erweiterte Gewährleistung für die Auswirkungen des ominösen Softwareupdates.
Insgesamt wurde uns die Freude auf unser Traumauto mittlerweile ganz schön verleidet. Dazu trägt auch die konsequente Nichtinfomation seitens VW bei, so dass sich auch bei positiver Grundeinstellung der Verdacht eines Betruges breitmacht. “
Bei uns sieht es so aus: Wir haben den Wagen im Oktober bestellt, Auslieferung war die 2. KW. Kurz vor Weihnachten lasen wir in der Zeitung (!) von dem T6 Problem. Der Händler wusste auch nicht mehr. Wir sind jetzt auf Mitte Februar (vielleicht!) vertröstet worden.
Wir arbeiten im Ausland und ziehen gerade nach Moldawien um. Ich brauche den Wagen, um damit meine drei Kinder und den Hund nach Moldawien zu fahren. Wir sollten schon unterwegs sein.
Nicht nur, dass der Wiederverkaufswert des Wagen sinkt, ich habe jetzt auch noch Flugkosten, Hundepension (der Hund darf auf dieser Strecke nicht mitfliegen), und Mietwagenkosten zu bezahlen. VW will, dass der Händler 50% der Mietwagenkosten übernimmt, das sehe ich ja gar nicht ein. Weil der Mietwagen im Ausland gemietet wird, wissen wir auch nicht, ob die Kosten überhaupt übernommen werden. Und wir wissen gar nicht, wann wir den Wagen überhaupt bekommen werden!