Betriebskostenabrechnung immer gleich prüfen

Einwände gegen Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung müssen vom Mieter fristgerecht erhoben werden. In der Regel hat der Mieter nach Erhalt der Rechnung vier Wochen Zeit, um sie zu überprüfen. Ist die Abrechnung formell nicht ordnungsgemäß oder wird dem Mieter keine Möglichkeit der Einsicht in die Unterlagen angeboten, muss er vorerst nicht zahlen. Formell ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, wenn sie die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilungsschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen enthält.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.