Auch in diesem Jahr ermittelt der amerikanische Verlag „Best Lawyers“ ein Ranking von Anwälten aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Besonderheit: Alle Anwälte werden nicht von Mandanten, sondern von anderen Anwälten empfohlen. Anwälte werden also im Nominierungsverfahren darum gebeten, anzugeben, welchen Rechtsanwalt sie außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen würden. Die aktuellen Ergebnisse liegen nun vor.
Auch die Kanzlei Rössner wurde wieder empfohlen: Mit dem Spezialisten für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Jochen Weck.
Mehr Informationen: http://www.roessner.de