Im Abgasskandal ist Audi im August auch mit einem Benziner in die Schlagzeilen geraten. Konkret mit einem Audi Q5 TFSI mit der Abgasnorm Euro 6. Ein vom Landgericht Offenburg bestelltes unabhängiges Gutachten legt nahe, dass auch in diesem Benziner eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Abgaswerte im realen Straßenverkehr deutlich erhöht sind.
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Nun ist offenbar auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hellhörig geworden und will die Sache unter die Lupe nehmen. An einem vergleichbaren Modell liefen bereits Untersuchungen. „Kommt das KBA zu der Auffassung, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, droht Audi ein weiterer Rückruf – diesmal bei einem Benziner. Der Abgasskandal hätte dann eine neue Dimension erreicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Der Gutachter hatte bei dem Audi Q5 festgestellt, dass das Fahrzeug offenbar über eine Prüfstandserkennung verfügt. Dabei wird anhand des Lenkwinkels erkannt, ob sich das Auto im Prüfmodus befindet. Dann wird der Abgasausstoß reduziert. Wird das Lenkrad im realen Straßenverkehr um 15 Grad oder mehr eingeschlagen, wird die Funktion deaktiviert und der Emissionsausstoß steigt entsprechend an. Messungen des Gutachters zeigten, dass der Ausstoß von Stickoxiden und Kohlenmonoxid erheblich ansteigt und die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.
Für zusätzliche Brisanz sorgen Recherchen des SWR, die sich auf interne VW-Dokumente stützen. Demnach soll die konkrete Lenkwinkelerkennung den Behörden nicht bekannt sein. „Das könnte sich nach den Untersuchungen des KBA schon bald ändern“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Nicht nur bei Audi rücken nun auch Benziner im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Fokus. Auch bei der Konzernschwester Porsche gibt es einen solchen Verdacht. Der Sportwagenbauer hat den Manipulationsverdacht bei Benzinmotoren der Baujahre 2008 bis 2013 selbst den Behörden gemeldet. Betroffen wären u.a. der Porsche Panamera und der Porsche 911.
Auch bei Porsche könnte der Rückruf durch das KBA bald folgen, sofern sich der Verdacht bestätigt. „Betroffene Audi- und Porsche-Kunden müssen einen Rückruf nicht abwarten. Sie können schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
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