Der Versicherungsmarkt ist ein Massengeschäft – das hat auch Nachteile, z.B. dann, wenn großen Versicherungen wie z.B. AXA eine Fehlleistung nachgewiesen wird, die nahezu alle Kunden über einen längeren Zeitraum betrifft. Eben die AXA hat es jetzt böse erwischt: Das Landgericht Potsdam hat recht unerwartet das Urteil der Vorinstanz bestätigt und damit hohe Rückforderungsansprüche von krankenversicherten AXA-Kunden ausgelöst. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Ursprungsurteil massiv gerüffelt. Kunden hatten in einem Zeitraum von zwei Jahren nach einer Beitragserhöhung zu hohe Beiträge gezahlt. Außerdem: Die nun beantwortete Frage nach der Unabhängigkeit von Treuhändern stellt mit Sicherheit auch andere Versicherungen vor die etwas abgewandelte Gretchenfrage: „Sag AXA, wie hälst du’s mit der Unabhängigkeit?“ Erfahren Sie mehr über unser aktuelles Verbraucherschutzthema „Beitragsrückerstattung AXA“
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die hinterfragte Unabhängigkeit eines Treuhänders ist nämlich wichtig und kann Versicherungsunternehmen auf die Butterseite fallen, wenn Treuhänder – die im Namen der Kunden in wichtige Prozesse eingebunden werden – gar nicht unabhängig sind, sondern auf der Lohnliste von Versicherungen stehen, denen sie eigentlich auf die Finger schauen sollten
Das Thema „Beitragsrückerstattung AXA“ kann auch die DKV treffen
Im aktuellen Fall hatte ein Treuhänder der AXA Krankenversicherungs AG über Jahre Beitragserhöhungen im Namen des Kunden und des Verbaucherschutzes „durchgewunken“. Ein bei der AXA versicherter Kunde hatte für die Beitragsjahre 2012 und 2013 zu viel gezahlte Beiträge plus Zinsen erfolgreich zurückgefordert. Argument: Der Treuhänder war nicht unabhängig, daher waren Beitragserhöhungen im betreffenden Zeitraum nicht zulässig, da durch einen Treuhänder auch die Interessen der Beitragszahler berücksichtig werden müssen. Die durchgeführten Beitragsanpassungen sind demnach unwirksam, da der Gesetzgeber eine unabhängige Entscheidung des Treuhänders verlangt.
Amtsgericht Potsdam zur Unabhängigeit eines Treuhänders
Aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichtes (Az.: 29 C 122/16): „Nicht ganz einheitlich beantwortet wird zwar, was unter Unabhängigkeit des Treuhänders zu verstehen ist. Sofern eine gewisse Branchennähe des Treuhänders bereits als Parameter für seine Abhängigkeit gesehen wird, findet das im Gesetz keine Stütze, zumal Branchenferne eher fehlende Sachkunde belegen dürfte.“ Ob die Bezahlung durch die AXA als „Branchennähe“ zu bewerten ist oder eher ein Ausschlussgrund für geforderte Unabhängigkeit ist, war eine der Frage, die für den Amtsrichter klar war: „Zu beachten ist aber, dass der Treuhänder gegenüber der Versicherungswirtschaft die Interessen der Versicherten, also der Vertragsgegenseite vertritt. Er wird im Rahmen von einseitigen Versicherungsanpassungen durch das Versicherungsunternehmen aktiv. Seine Einschaltung soll sicherstellen, dass Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligt werden. Er nimmt demnach wesentlich die Interessen der Gesamtheit der Versicherungsnehmer wahr und bringt sie in einen Ausgleich mit den Interessen des Versicherers. Seiner so umschriebenen Funktion kann er aber nur gerecht werden, wenn man das vom Gesetzgeber aufgestellte Merkmal der Unabhängigkeit des juristischen Treuhänders von dem Versicherungsunternehmen streng versteht“. Also: Bezahlung geht gar nicht!
BAFIN sagt: Treuhänder sind geprüft
Eine etwas seltsam anmutende Rechtsauffassung hat die Bafin ins Spiel gebracht. Demnach sind gesetzliche besteolte Treuhäünder geprüft und daherschon mal quasi von Rechtswegen unabhängig. Das Urteil des Amtsgerichtes Potsdam wurde hier massiv in Veröffentlichungen kritisiert. Daran störte sich des Landgericht als Folgeinstanz allerdings nicht und bewies die Unabhängigkeit der Judikative.
Urteil des Amtsgerichtes Potsdam
Aktuell gehen Rechtsanwälte bundesweite nicht nur gegen die AXA vor, auch die DKV kommt ins Gerede: Auch hier soll auf die unabhängige Expertise eine bezahlten Treuhänders gesetzt worden sein. Auch wenn es in Einzelverfahren nur um selten 4-stellige Summen geht, addieren sich die zu erwartenden Rückzahzungen auf Milliardenhöhe. „Beitragserhöhung AXA“ dürfte wohl noch bis zum BGH die Gerichte beschäftigen. Teilt der Bundesgerichtshof die Rechtsmeiunung der Vorinstanzen, dann heißt es für AXA, DKB & Co.: „Rücklagen bilden“.
Interessant auch: Die Tatsache, dass Treuhänder nicht bezahlt werden dürfen, könnte auch weitere Versicherungsbereiche betreffen, also nicht nur privat Krankenversicherte.
Sie interessieren sich für das Thema „Beitragsrückerstattung AXA“? Bitte senden Sie uns Ihre Postleitzahl an info@verbraucherschutz.tv – wir vermitteln Sie an einen kompetenten Rechtsanwalt.
Landgericht Potsdam, Az: 6 S 80/16
Hinweise für Rechtsanwälte
Sie möchten mit verbraucherschutz.tv kooperieren und Partner werden? Bitte rufen Sie uns an 0171 53 55 710- auch wenn es um andere Themen als „Beitragsrückerstattung AXA“ geht. verbraucherschutz.tv kooperiert nur miut uns persönlich bekannten Rechtsanwälten, deren Reputation und Exopertise wir nach eingehender Prüfung zum Anlass für eine Zusammenarbeit nehmen. Wir verlangen eine eindeutige Positionierung auf Verbraucherseite und ein grundlegendes Verständnis für unseren Ansatz des kollektiven Rechtsschutzes.
Heißt das, ich bekomme mein Geld automatisch rückerstattet, wenn das Urteil rechtskräftig ist, oder muss ich mich irgendwo melden?
Hallo Traber, wenn das Urteil rechtskräftig ist, musst du dich kümmern. Unsere Erfahrung – wie beim Abgasskandal oder beim Widerruf vom Immobiliendarlehen – ist aber, dass solche Vereine NICHT auf private Anschreiben reagieren, allenfalls abwiegelnd. Ohne Anwalt geht da nichts. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Andererseits: Der Streitwert ist nicht so hoch, daher kann man einen Anwalt auch auf eigene Kappe finanzieren – unter Umständen kann der der AXA auch seinen Aufwand berechnen. Im verhandelten Fall ging es -meinem Infostand nach – um etwas mehr als 4000 Euro. Natürlich kann man sein Recht jederzeit einfordern -AXA wird aber mit Hinweis auf ein schwebendes Verfahren nicht freiwillig bezahlen.
LG USch