
Auch wenn andere Plätze für Behinderte frei sind, dürfen Falschparker, die verbotener Weise auf einem Behindertenparkplatz parken, abgeschleppt werden. Ein Anwalt konnte es nicht verstehen, dass sein Auto vor einem Gerichtsgebäude abgeschleppt wurde, nur weil er auf einem Behindertenparkplatz gestanden habe und argumentierte damit, dass der andere Parkplatz für behinderte Menschen ja noch frei gewesen ist. Doch das ließ das zuständige Verwaltungsgericht nicht gelten. Es komme nicht auf die persönliche Einschätzung des Autofahrers an, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht
Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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