Viele Banken und Sparkassen haben in der Vergangenheit „Bearbeitungsgebühren“ oder „Bearbeitungskosten“ für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten gefordert. Diese Gebühren wurden prozentual aus dem Darlehensbetrag und sogar noch aus anderen Positionen wie z.B. einer Restschuldversicherung berechnet und die Bearbeitungsgebühren wurden finanziert und damit erhöhte sich der Zinssatz weiter. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen klar gestellt: Diese Bearbeitungsgebühren sind zu Unrecht erhobven worden.Allerdings: Für so genannte Altverträge, denen das letzte BGH-Urteil aus Oktober 2014 eine Errstattungspflicht zugesprochen hatte, verjähren die Ansprüche zum Ende des Jahres 2014
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