Nachdem der BGH am 13. Mai entschieden hatte, dass vorformulierte Bestimmungen zur Bearbeitungsgebühr in Darlehensverträgen unwirksam sind, wird sich der Bundesgerichtshof am 28. Oktober 2014 mit der Frage der Verjährung beschäftigen.
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Die Karlsruher Richter werden sich dann mit der Frage beschäftigen, wann der Verjährungsbeginn der Rückforderungsansprüche einsetzt. Etliche Darlehensnehmer werden von der Entscheidung des BGH betroffen sein.