Bundesfinanzminister Schäuble stellte erst unlängst klar, dass er Bausparkassen kein Kündigungsrecht für teure alte Bausparverträge einräumen will. Dessen ungeachtet versuchen die Bausparkassen offenbar nach wie vor, die ungeliebten Altverträge, die ihr Budget auf Grund der vergleichsweise hohen Zinsen belasten, weiter zu kündigen.
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„Das sollten sich die Verbraucher aber nicht gefallen lassen. Meistens entbehren diese Kündigungen einer rechtlichen Grundlage. Die Bausparkassen wollen sich offenbar nur aus ihren vertraglichen Pflichten stehlen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bak- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Auch wenn die Bausparkassen unter der aktuellen Niedrigzinsphase leiden, sei dieses Vorgehen nicht zu akzeptieren, meint Cäsar-Preller. „Den Verbrauchern geht es doch nicht anders. Sparer leiden auch unter den niedrigen Zinsen. Warum sollen sie jetzt auf relativ gut verzinste Bausparverträge verzichten? Als diese abgeschlossen wurden, hatten ja auch die Bausparkassen ein reges Interesse an dem Abschluss. Nur weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben, haben die Verträge noch lange nicht ihre Gültigkeit verloren“, so Cäsar-Preller.
Seit Anfang 2014 sollen die Bausparkassen schon rund 120.000 Kunden gekündigt haben, berichtet der Nachrichtensender n-tv online. Begründet wurde dies auch damit, dass Kollektiv der Bausparer schützen zu wollen. Ob dies durch die alten Bausparverträge tatsächlich gefährdet wäre, sei dahin gestellt. Denn es sind wohl weniger als ein Prozent der Verträge betroffen. Darüber hinaus zeige auch eine Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin, dass die Bausparkassen eine anhaltende Niedrigzinsphase unbeschadet überstehen könnten.
„Tatsächlich ist es wohl so, dass schwierige Zeiten mal wieder auf dem Rücken der Verbraucher durchgestanden werden sollen. Doch die betroffenen Bausparer sollten das nicht so hinnehmen und nicht auf ihre Zinsen verzichten. Wäre die Situation umgekehrt und es würde eine Hochzinsphase herrschen, würden die Bausparkassen die Verträge wohl kaum zu Gunsten der Verbraucher anpassen“, so Cäsar-Preller.
Rechtlich seien viele Kündigungen ohnehin haltlos. Cäsar-Preller: „Ein Bausparvertrag kann nur dann durch die Bausparkasse gekündigt werden, wenn die vereinbarte Bausparsumme vollständig angespart ist. Dass der Bausparvertrag lediglich zuteilungsreif ist, reicht für eine Kündigung hingegen nicht aus.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Verbraucher.
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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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