Zahlreiche Bausparkassen kündigen in diesen Tagen langjährig bestehende Bausparverträge, für die nichts mehr eingezahlt werden muss und die grundsätzlich zuteilungsreif sind. Das Problem für die Bausparkassen: Das eingezahlte Geld wird im Rahmen des bestehenden Vertrages verzinst – und kostet die Bausparkasse damit richtig Geld, vor allem weil auf der anderen Seite das verwaltete Kapital kaum noch Ertrag bringt. Unter’m Strich zahlen die Bausparkassen drauf – und das möchten sie natürlich nicht. Daher werden die alten Verträge kurzerhand gekündigt. Das Problem liegt dann bei den Eigentümern der Bausparverträge, die das ausbezahlte Geld derzeit nicht gut anlegen können. Die Kassen bieten auch an, das Geld zu aktuellen Bedingungen auf einem Sparkonto zu deponieren, zu den aktuell bekannten sehr schlechten Konditionen. Die Verzinsung deckt nicht mal den Kapitalverlust durch die aktuelle Inflationsrate ab.
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Zahlreiche Fachanwälte aus dem Bank und Kapitalmarktrecht haben bereits ausführlich erklärt, dass die Bauparkassen die Bausparverträge nicht ohne weiteren kündigen dürfen um das dort einbezahltes Geld notfalls ohne die Zustimmung des Eigentümers zu „verschieben“. Betroffene sollten die Kündigung nicht anerkennen und sich mit einem juristischen Experten in Verbindung setzen.