„Meine Bank reagiert gar nicht auf meinen Widerruf. Was kann ich tun?“ So oder so ähnlich beginnen viele Gespräche in der Kanzlei Staudenmayer, wenn Bankkunden um anwaltliche Hilfe im Zusammenhang mit einem Darlehenswiderruf bitten.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Dazu Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart und bundesweit mit dem Thema „Widerruf von Immobilienfinanzierungen“ befasst: „Eine ablehnende oder verzögernde Grundhaltung bei der Widerrufsbearbeitung spart der Bank natürlich bares Geld. Viele Kunden lassen sich dadurch einschüchtern oder vergessen ihre Ansprüche irgendwann – und genau darauf setzen die Banken.“
Dieses „auf die lange Bank schieben“ ist natürlich eine nachvollziehbare Bankenstrategie, ebenso wie die Behauptung, dass im vorliegenden Fall andere Voraussetzungen berücksichtigt werden müssten als bei der zitierten Rechtsprechung. Staudenmayer: „Nach unserer Erfahrung reagieren Banken auf ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung. Ohne entsprechenden Nachdruck besteht bei der Bank kein Anlass, sich z.B. über Kundenbindung Gedanken zu machen, und auf einen Widerruf mit einem Angebot zu reagieren.“ Ein anwaltlich ausführlich begründetes Schreiben mit Fristsetzung kann auch zu einer außergerichtlichen Lösung führen. So hat eine Bank einer Mandantin schon die Fortsetzung eines ansonsten noch jahrelang zu 4,8 % laufenden Festzinskredits zu 1,8 % angeboten.
Im Falle der Zurückweisung eines berechtigten Widerrufs kann der Darlehensnehmer klagen – und das mit einem einigermaßen sicheren Gefühl: „Wenn die Argumente für einen Widerruf auf Basis der relevanten Rechtsprechung von einem Fachanwalt geprüft wurden kann die Bank im Grunde nicht mit einem für sie positiven Verfahrensausgang rechnen“.
Mehr Informationen: http://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI STAUDENMAYER
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Tel.: 0711 – 89 66 03 70
Fax: 0711 – 89 66 03 71
E-mail: info@ra-staudenmayer.de
web: www.ra-staudenmayer.de
Kanzleiprofil
Schwerpunkte der Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer sind das Kapitalanlagerecht, das Immobilienrecht und das Steuerrecht mit einem Schwerpunkt im immobiliennahen Steuerrecht einschließlich Steuererklärungen. Außerdem werden solche Mandate auch mit Berührung zum Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht sowie mit internationalen Bezügen betreut.
Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner langjährigen Beratungs- und Prozesstätigkeit hat er eine Vielzahl von Fällen im Bank- und Geldanlagerecht bearbeitet (Immobilien, Genossenschaftsanteile, Genussrechte, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate, Investmentfonds, offene Immobilienfonds, Aktien, hybride Lebensversicherungsprodukte, Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, stille Beteiligungen, Darlehen). Im Bereich des Bank- und Geldanlagerechts werden bundesweit und ausschließlich die Interessen von Privatpersonen, Family Offices sowie Unternehmern im Privatbereich vertreten.