Die Peseus Invest und Vermögen AG muss nach einem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin vom 22. Dezember 2015 ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft abwickeln. Die Anleger können ihr Geld zurückfordern.
Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilte, habe die Peseus Invest und Vermögen AG den Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch diese kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Den gesamten Artikel kostenlos bei kapitalschutz.de lesen.