Die BaFin hat einen hinreichend begrĂŒndeten Verdacht, dass die ECO. Future-Valley Ltd. & Co KG in Deutschland ein Wertpapier in Form von âUS-Corp. Herrensteinrundeâ-Aktien öffentlich anbietet.Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt regelmĂ€Ăig einen VerstoĂ gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
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Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde fĂŒr das öffentliche Angebot der ECO. Future-Valley Ltd. & Co KG kein Prospekt veröffentlicht.
In Deutschland dĂŒrfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prĂŒft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthĂ€lt und ob der Prospektinhalt verstĂ€ndlich und kohĂ€rent (widerspruchsfrei) ist. Sie prĂŒft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine ĂberprĂŒfung der SeriositĂ€t des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Die Emittenten haften fĂŒr die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getĂ€tigten Angaben.