Mit einem Urteil vom . 08.12.2020, Az. VI ZR 244/20, hat der BGH ein Hintertürchen geschlossen, durch das Besitzer von Audi, SEAT und Skoda auch bei Kauf nach 2016 noch Schadenersatzansprüche nach § 826 stellen konnten. Winterkorns Beichte hätte 2015 ausschließlich für VW, nicht aber für die Töchter gegolten, so hatte es zuletzt noch das Landgericht Ingolstadt gesehen. Für den BGH ist aber klar, dass Winterkorn für alle Marken gesprochen habe, daher sei VW bei Audi-Käufen nach 2016 auch nicht mehr die Sittenwidrigkeit vorzuwerfen.
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