VW-KÀufer wird es freuen: Sie haben gute Aussichten, ihren mit der VW Bank abgeschlossenen Kreditvertrag zur Autofinanzierung zu widerrufen. Das Landgericht Arnsberg hat in einem viel beachteten und durchaus richtungsweisenden Urteil vom 17. November 2017 entschieden, dass die VW Bank ihren Kunden fehlerhaft belehrt hat und der Widerruf deshalb auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch möglich ist (Az.: I-2 O 45/17).
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âBei Autofinanzierungen liegt in der Regel ein sog. verbundenes GeschĂ€ft vor. Das bringt fĂŒr den Verbraucher den Vorteil, dass er nach einem erfolgreichen Widerruf nicht nur den Kreditvertrag, sondern auch den Kaufvertrag rĂŒckabwickeln kann. FĂŒr durch den VW-Abgasskandal geschĂ€digte KĂ€ufer kann der Widerruf daher der elegante Ausweg sein, um ihr Fahrzeug mit der manipulierten Software wieder loszuwerden. GrundsĂ€tzlich ist der Widerruf eines Autokredits aber nicht davon abhĂ€ngig, ob das Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Der Widerrufsjoker kann immer dann gezogen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet oder ihren Kunden fehlerhaft informiert hatâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.
In einem Kreditvertrag der VW Bank aus dem Oktober 2014 stellte das LG Arnsberg nun fest, dass der Bank Fehler unterlaufen sind und der Widerruf deshalb erfolgreich war. Der Verbraucher hatte im Oktober 2014 einen gebrauchten VW Passat gekauft und diesen zum Teil durch einen Kredit der VW Bank finanziert. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, erklÀrte der KÀufer den Widerruf des Kreditvertrags, da er fehlerhaft belehrt worden sei. Die VW Bank berief sich erwartungsgemÀà darauf, dass die 14-tÀgige Widerrufsfrist lange abgelaufen sei und akzeptierte den Widerruf nicht.
Allerdings machte das LG Arnsberg ihr einen dicken Strich durch die Rechnung: Das Gericht erkannte, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei und die Bank zwingende Pflichtangaben insbesondere zum KĂŒndigungsrecht nicht gemacht habe. Daher sei die 14-tĂ€gige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden. âIn der Praxis bedeutet dieses Urteil, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank zurĂŒckgeben kann und im Gegenzug seine gezahlten Raten inklusive Anzahlung zurĂŒckerhĂ€ltâ, so Rechtsanwalt Buerger.
In einem weiteren entscheidenden Punkt wird aber voraussichtlich das OLG Hamm in nĂ€chster Instanz entscheiden mĂŒssen. Dabei geht es um die Frage, ob der Kreditnehmer der Bank einen Nutzungsersatz fĂŒr die gefahrenen Kilometer zahlen muss. Das LG Arnsberg bejahte diesen Anspruch der Bank. âOb diese Auffassung haltbar ist, kann aber angezweifelt werden. Denn nach einer GesetzesĂ€nderung kann bei Autokrediten, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, auch der Nutzungsersatz entfallenâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Buerger. Wird ein Nutzungsersatz fĂ€llig, berechnet sich dieser maĂgeblich an den gefahrenen Kilometern. In vielen FĂ€llen wĂŒrde sich der Widerruf des Autokredits aber dennoch lohnen.