AutokreditvertrĂ€ge sind hĂ€ufig fehlerhaft und können deshalb auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Da bei Autofinanzierungen hĂ€ufig sog. verbundene GeschĂ€fte vorliegen, lĂ€sst sich mit dem Widerrufsjoker vielfach auch der Kaufvertrag rĂŒckabwickeln. Daher ist der Widerruf nicht nur fĂŒr Dieselfahrer, sondern auch bei Benzinern eine interessante Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen.
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Voraussetzung fĂŒr den Widerruf eines Autokredits ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Da das Autohaus hĂ€ufig auch den Kredit zwischen Kunden und Bank vermittelt, liegt dann ein sog. verbundenes GeschĂ€ft vor. Das fĂŒhrt dazu, dass durch einen erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rĂŒckabgewickelt werden, d.h. der Verbraucher gibt das Fahrzeug an die Bank und bekommt sein Geld zurĂŒck.
Autofinanzierungen werden nicht nur direkt von den sog. Autobanken, wie etwa der VW Bank oder Mercedes Bank angeboten, sondern auch von vielen anderen Kreditinstituten. âAuch diesen Banken sind Fehler unterlaufen, die zum Widerruf berechtigenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Berlin bezĂŒglich eines Autokredits der Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner vom 28. MĂ€rz 2019 (Az.: 21 O 273/18). Der Verbraucher hatte im Januar 2016 einen Kredit abgeschlossen, um den Kauf eines gebrauchten Mercedes Benz E 220 CDI zu finanzieren. Etwa zwei Jahre spĂ€ter widerrief er den Kreditvertrag. Mit VersĂ€umnisurteil entschied das LG Berlin, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei. Die Widerrufsinformationen seien unzureichend und die Belehrung zu den Folgen eines Widerrufs unvollstĂ€ndig, so dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Kreditvertrag immer noch widerrufen werden konnte.
Das Landgericht Berlin blieb zudem seiner verbraucherfreundlichen Linie treu und sprach der Bank einen Anspruch auf Wertersatz fĂŒr die gefahrenen Kilometer ab. So hatte das Gericht im Februar auch schon bei einem Verfahren gegen die Mercedes Bank entschieden. Auch hier musste der KlĂ€ger der Bank keinen Wertersatz fĂŒr die Nutzung des Fahrzeugs zahlen.
âBei Autofinanzierungen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, kann der Anspruch der Bank auf Wertersatz entfallen. Hier urteilen die Gerichte bislang allerdings unterschiedlich. Doch auch wenn die Bank einen Anspruch auf eine NutzungsentschĂ€digung hat, ist der Widerruf in vielen FĂ€llen eine lukrative Möglichkeit, den Vertrag rĂŒckabzuwickeln und sich besonders bei Diesel-Fahrzeugen gegen den Wertverlust zu wehrenâ, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.