Der Käufer eines Porsche Cayenne kann seinen SUV zurückgeben und das Autohaus muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Coburg mit Urteil vom 2. Dezember 2019 entschieden (Az.: 13 O 145/18).
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Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im Juni 2017 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Anfang 2018 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung den Rückruf für dieses Modell. Der Kläger erklärte deshalb den Rücktritt vom Kaufvertrag. Darauf wollte sich der Händler nicht einlassen.
Das LG Coburg gab der Klage des Porsche-Käufers weitgehend statt. Der Kläger sei zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Händler müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Fahrzeug einen Sachmangel aufweise. Dies werde schon durch den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts aufgrund einer nach Auffassung der Behörde illegalen Abschalteinrichtung deutlich. Durch diesen Rückruf habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen wird, wenn kein Software-Update installiert wird.
Ein Fahrzeug, dem ohne eine behördlich angeordnete Nachbesserung der Entzug der Zulassung droht, sei nicht mangelfrei, da es nicht ohne Einschränkung genutzt werden könne, so das LG Coburg. Ob der Händler bei Abschluss des Kaufvertrags Kenntnis von dem Mangel hatte, sei nicht entscheidend.
Der Kläger hatte dem Händler zudem vergeblich eine Frist für die Beseitigung des Mangels eingeräumt. Erst nach dem erklärten Rücktritt sei er aufgefordert worden, einen Termin für ein Software-Update zu vereinbaren.
Zudem stellte das Gericht klar, dass der Mangel auch erheblich sei. Dem stehe nicht entgegen, dass die Abschalteinrichtung mit geringem zeitlichen und finanziellen Aufwand entfernt werden könnte. Die Erheblichkeit des Mangels zeige sich in den gravierenden Folgen die bei Nichtbeseitigung des Mangels drohen – nämlich die Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs.
Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Der Kläger hatte rund 61.000 Euro für den Porsche Cayenne gezahlt. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erhält er rund 57.000 Euro vom Händler zurück.
„Das Urteil zeigt, dass auch im Porsche-Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen den Händler oder Hersteller durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Ansprüche gegen den Händler müssen allerdings innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden.