Autofahrer sind zur richtigen Ladungssicherung verpflichtet

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In einem Fahrzeug kann Ladung schnell zu einem gefährlichen Geschoss werden oder die Sicht unbeabsichtigt eingrenzen. Grundsätzlich sind in Deutschland Autofahrer für die richtige Ladungssicherung verantwortlich. Halten sie sich nicht an die hier gültigen Regeln, müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Dabei sind für die richtige Ladungssicherung oft Zubehöre wie Spanngurte erforderlich. Bei der Sicherung der eigenen Ladung spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Fahrt in den Urlaub, einen Umzug oder Großeinkauf handelt.

Viele Autofahrer unterschätzen bis heute die Risiken, die von einer Fehlbeladung ausgehen. Muss ein Auto stark abbremsen, machen sich Gepäckstücke und Gegenstände, die nicht gesichert sind, schnell selbständig. Ein weiteres Risiko ist, dass die Gepäckstücke in den Fußraum des Fahrers rutschen und dort die Bedienung der Pedale unmöglich machen. Ein Hin- und Herrutschen der Gepäckstücke lenkt zudem immer von dem eigentlichen Autofahren ab, sodass sich daraus weitere Unfallrisiken ergeben.

Darüber hinaus arbeiten bei hoher und falscher Beladung Sicherheitssysteme wie das ESP nicht mehr richtig. Die Bremswege verlängern sich durch das höhere Gewicht, sodass rasch die Kontrolle über das Fahrzeug verloren geht.

Der Gesetzgeber hat im § 22 der Straßenverkehrsordnung genau festgelegt, dass Ladung, dazu gehören sämtliche Transportbehälter und auch Geräte, so gesichert sein muss, dass diese bei plötzlichen Ausweichbewegungen und Vollbremsungen nicht verrutscht. Hierfür müssen Hilfsmittel in Anspruch genommen werden, wenn die Sicherungen, die das Fahrzeug bietet, nicht ausreichen. Solche Hilfsmittel zur Fixierung sind beispielsweise Spanngurte. Sie eignen sich für Gepäckstücke und Geräte verschiedener Art und sind leicht zu handhaben. Spanngurte werden vor allem im Kofferraum oder Anhänger genutzt, um Ladung zu fixieren.

Grundsätzlich muss bei der Beladung des Fahrzeugs darauf geachtet werden, dass ohne Sondergenehmigung ein beladenes Auto eine Gesamtbreite von 2,55 Metern nicht übersteigen darf. Außerdem darf das Auto auch mit Dachgepäck nicht höher als 4 Meter sein. Viele Autofahrer nutzen zum Transport von Gepäck und anderen Utensilien praktische Hilfsmittel wie die Dachbox oder auch den Fahrradträger, der am Dach oder der Kofferraumklappe montiert werden kann. Grundsätzlich ist die Verwendung solcher Hilfsmittel für den sicheren Transport natürlich durchaus zulässig. Es gibt aber auch hier Einschränkungen, die berücksichtigt werden müssen. Muss häufig sehr viel Ladung transportiert werden, kann sich die Investition in einen Hänger lohnen.

Ist das Gepäck nicht richtig gesichert, müssen im Falle einer Verkehrskontrolle oder bei Unfällen Bußgelde gezahlt werden. Wie hoch diese sind, hängt unter anderem davon ab, wie ausgeprägt die Gefährdung war und welche Ladung nicht richtig gesichert wurde. Ist die Ladung nicht richtig gesichert, entstand aber noch keine Gefährdung, beträgt das Bußgeld 35 Euro. Kam es zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wenn sich ein Unfall aufgrund der fehlenden Ladungssicherung ereignet, beträgt das Bußgeld sogar 75 Euro.

Die Bußgelder sind bei der fehlenden Ladungssicherung nur eine Seite der Medaille. Es kann grundsätzlich auch zu Freiheitsstrafen kommen. Dies ist dann möglich, wenn aufgrund von Beladungsfehlern grob fahrlässig gehandelt wurde. Wurden andere Verkehrsteilnehmer geschädigt, springt in der Regel die Haftpflichtversicherung ein. Anders sieht es bei der Vollkaskoversicherung aus, die durchaus die Kostenübernahme verweigern kann.

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