Wichtig: Den Hauptartikel zur T6-Problematik HIER lesen
Auslieferungsstopp für T6 Transporter – Da kommt etwas ins Rollen: Volkswagen bestreitet aktuell, dass einige T6 mit Nutzfahrzeugzulassung vom Auslieferungsstopp betroffen sind. Es gibt aber in der IG T6 dokumentierte Fälle, wonach aktuell auch keine N-Zulassungen ausgeliefert werden. Nachdem zum 8. Dezember 2017 ein offizieller Auslieferungsstopp für die T6-PKW-Modelle seitens des Herstellers erklärt wurde, bleiben seit Anfang des Jahres wohl auch die bereits produzierten Nutzfahrzeuge beim Hersteller. Wie wir von betroffenen Bestellern erfahren haben, werden auch die Transporter wegen Problemen mit dem Abgasausstoß nicht mehr ausgeliefert. Betroffen sind alle Nutrzfahrzeugmodelle mit N2-Zulassung – unabhängig ob Transporter, Pritschenwagen oder sonstige Varianten.
Grundsätzlich entsprechen die T6-Nutzfahrzeuge in Bezug auf die Motorisierung und die Abgasbehandlung den Modellen mit PKW-Zulassung. Allerdings beruht die Zulassungsgenehmigung für die Transporter auf einer veränderten Definition der Grenzwerte. Ein Transporter darf mehr Stickoxyde ausstoßen als ein T6 mit PKW-Zulassung.
Feine Unterschiede
Ende November hatte man in Hannover in der Produktion festgestellt, dass „bestimmte technische Werte“ einiger Bulli-Modelle nicht mit den Daten aus der Zulassungsgenehmigung vereinbar waren. Dabei gibt es für den T6 zwei verschiedene Zulassungen: Für die Transporter-Variante gibt es die N1-Zulassung für Nutzfahrzeuge mit höheren Stickoxid-Grenzwerten (bis 125 Milligramm Stickoxid pro Kilometer). Mit der Bezeichnung „M1-Zulassung“ sind niedrigere Grenzwerte von 80 Milligramm je Kilometer definiert. N2 Zulassungen, die aktuell wohl auch nicht ausgeliefert werden, haben mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Erste Hinweise auf Auslieferungsstopp für T6 Transporter schon 9/2015
Verkehrsminister Dobrindt hatte schon im September 2015, wenige Monate nach der gefeierten Neuauflage des Traditions-Busses in der Version T6 einen feinen Riecher für eventuelle Betroffenheiten der „leichten Transporter“ bewiesen. Einen entsprechenden Artikel kann man HIER nachlesen. Den damals angesprochenen Verdachtsmomenten scheint niemand wirklich nachgegangen zu sein. Und wenn damals schon die Nutzfahrzeuge mit der N1-Zulassung im Visier der Behörden standen, dann waren die PKW erst recht nicht zulassungsfähig. Glatte zwei Jahre hat es gedauert, bis das KBA informiert wurde.
Interessengemeinschaft für T6-Eigentümer
Interessierte T6-Fahrer können sich an der Interessengemeinschaft T6 beteligen und sich unverbindlich und kostenlos eintragen. Die IG wird koordiniert von Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von verbraucherschutz.tv sowie Rechtsanwälten aus unserem deutschlandweiten Expertennetzwerk.