Auslieferungsstopp für T6 Transporter?

Auslieferungsstopp für T6 Transporter Auslieferungsstopp für T6 Transporter
Auslieferungsstopp für T6 Transporter

Wichtig: Den Hauptartikel zur T6-Problematik HIER lesen

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Auslieferungsstopp für T6 Transporter – Da kommt etwas ins Rollen: Volkswagen bestreitet aktuell, dass einige T6 mit Nutzfahrzeugzulassung vom Auslieferungsstopp betroffen sind. Es gibt aber in der IG T6 dokumentierte Fälle, wonach aktuell auch keine N-Zulassungen ausgeliefert werden. Nachdem zum 8. Dezember 2017 ein offizieller Auslieferungsstopp für die T6-PKW-Modelle seitens des Herstellers erklärt wurde, bleiben seit Anfang des Jahres wohl auch die bereits produzierten Nutzfahrzeuge beim Hersteller. Wie wir von betroffenen Bestellern erfahren haben, werden auch die Transporter wegen Problemen mit dem Abgasausstoß nicht mehr ausgeliefert. Betroffen sind alle Nutrzfahrzeugmodelle mit N2-Zulassung – unabhängig ob Transporter, Pritschenwagen oder sonstige Varianten.

Grundsätzlich entsprechen die T6-Nutzfahrzeuge in Bezug auf die Motorisierung und die Abgasbehandlung den Modellen mit PKW-Zulassung. Allerdings beruht die Zulassungsgenehmigung für die Transporter auf einer veränderten Definition der Grenzwerte. Ein Transporter darf mehr Stickoxyde ausstoßen als ein T6 mit PKW-Zulassung.

Feine Unterschiede

Ende November hatte man in Hannover in der Produktion festgestellt, dass „bestimmte technische Werte“ einiger Bulli-Modelle nicht mit den Daten aus der Zulassungsgenehmigung vereinbar waren. Dabei gibt es für den T6 zwei verschiedene Zulassungen: Für die Transporter-Variante gibt es die N1-Zulassung für Nutzfahrzeuge mit höheren Stickoxid-Grenzwerten (bis 125 Milligramm Stickoxid pro Kilometer). Mit der Bezeichnung „M1-Zulassung“ sind niedrigere Grenzwerte von 80 Milligramm je Kilometer definiert. N2 Zulassungen, die aktuell wohl auch nicht ausgeliefert werden, haben mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Erste Hinweise auf Auslieferungsstopp für T6 Transporter schon 9/2015

Verkehrsminister Dobrindt hatte schon im September 2015, wenige Monate nach der gefeierten Neuauflage des Traditions-Busses in der Version T6 einen feinen Riecher für eventuelle Betroffenheiten der „leichten Transporter“ bewiesen. Einen entsprechenden Artikel kann man HIER nachlesen. Den damals angesprochenen Verdachtsmomenten scheint niemand wirklich nachgegangen zu sein. Und wenn damals schon die Nutzfahrzeuge mit der N1-Zulassung im Visier der Behörden standen, dann waren die PKW erst recht nicht zulassungsfähig. Glatte zwei Jahre hat es gedauert, bis das KBA informiert wurde.

Interessengemeinschaft für T6-Eigentümer

Interessierte T6-Fahrer können sich an der Interessengemeinschaft T6 beteligen und sich unverbindlich und kostenlos eintragen. Die IG wird koordiniert von Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von verbraucherschutz.tv sowie Rechtsanwälten aus unserem deutschlandweiten Expertennetzwerk.

17 comments
  1. Um ein bisschen Klarheit für die betroffenen zu liefern:

    Vom Auslieferungsstopp betroffen sind ausschließlich T6 mit M1 zulassung (Multivan, Caravelle, Kombi, California) – Fahrzeuge die noch vor dem Auslieferungsstopp beim Händler angeliefert wurden konnten noch zugelassen und ausgeliefert werden, wenn man keine Werksauslieferung gebucht hat.

    Inzwischen konnte eine technische Lösung gefunden werden und die Fahrzeuge werden ab Anfang März an die Kunden ausgeliefert (laut offiziellem Schreiben heute am 16.02. veröffentlicht)

    Als kleine Entschädigung wird den Kunden eine kostenlose Anschlussgarantie angeboten
    Für Multivan und California wird die Anschlussgarantie kostenlos angeboten (Laufzeit 2+1, Gesamtlaufleistung 60.000 km).
    Für T6 Kombi und Caravelle wird die Anschlussgarantie ebenfalls kostenlos sein (Laufzeit 2+1, Gesamtlaufleistung 90.000 km).

    Für den T6 M1 110 kW der bis zum Modelljahreswechsel komplett entfällt, wurde ein kostenloses Upgrade (2.015,00 € netto) mit Einverständniserklärung auf ein DSG-Getriebe angeboten. Alternativ kann der Kunde von seiner Bestellung zurücktreten.

    T6 M1 84 KW Schalter entfällt ersatzlos. Bereits bestellte Fahrzeuge mussten vom Handel storniert werden.

    Der Multivan mit TSI Motor ist bereits ausverkauft und wird auch nach dem Modelljahreswechsel nicht wieder angeboten.

  2. Ich habe Ende Oktober einen T6 Multivan Generation SIX Schaltgetriebe (150 PS) bestellt. Ich wurde heute per Anruf ebenfalls vor die Wahl gestellt – DSG oder Rücktritt vom Vertrag. Ich kann mit DSG gar nicht leben und denke über Storno nach – da der Wagen fest eingeplant war (Zweitwagen bereits wegen T6 verkauft)und ich entsprechend sauer bin, werde ich mich über Schadensersatz mindestens informieren.

  3. Liebes Team von Verbraucherschutz.TV
    Bitte informiert euch genau, bevor ihr mit Halbwahrheiten die Leute noch mehr verunsichert und weiterhin eine Stütze der deutschen Wirtschaft ohne Sinn und Verstand schlachtet! Es wäre schade, wenn ihr euch damit unglaubwürdig gegenüber den Menschen macht, welche euch vertrauen.
    Bei dem Auslieferungsstop handelt es sich definitiv nur um Fahrzeuge mit PKW Zulassung. Also T6 Kombi, Caravelle und Multivan.
    Fahrzeuge mit LKW Zulassung, T6 Kasten, Pritsche etc., sind davon NICHT betroffen!
    Vielleicht solltet ihr auch im Sinne der Menschen, für die ihr den Erklärbär gebt, einen Vergleichstest mit Fahrzeugen der Mitwbewerber durchführen.
    Ach ja…da findet ihr in Deutschland ja kein Institut, das es für Institutionen wie euch durchführen würde.
    Also bitte erst informieren und dann schreiben!!!

    1. Hallo Jens, alles nachvollziehbar was du sagst – aber ich habe hier in der IG mehrere Mitglieder, die aktuell auf die Auslieferung eines T6 mit N1-Zulassung warten. Die offizielle Mitteilung des KBA lässt auch durchaus Auslegungsspielraum zu. Eine offizielle Presseerklärung von VW gibt es nicht. Also woher – wenn nicht von den Betroffenen – soll man sich Informationen holen? Du bist von 30.000 Lesern entsprechender Veröffentlichungen der erste, der Zweifel an unserer Version anmeldet. Ich würde das Statement sofort korrigieren, wenn ich auch nur im Ansatz einen Anlass dafür hätte.

      1. Na dann geht zu einem entsprechenden VWN-Partner in eurer Nähe und lasst es euch erklären.
        M1 ( PKW )geht im Moment nicht. VWN arbeitet daran.
        N1 ( LKW bis 3,5t zGG )alles frei lieferbar. N2 ( über 3,5t zGG ) derzeit auch gesperrt.
        Warum das so ist, schreibt ihr doch im Absatz „Feine Unterschiede“.
        Ihr müsst es nur genauer definieren und erklären.
        Oder ihr sprecht mit Herrn Dudenhöfer. Der weiss es bestimmt noch genauer.

      2. Lieber Jens,
        ganau hier liegt das Problem. Mein VWN Händler erkläret mit sogar, dass der 150KW Diesel als PKW nicht vom Lieferstopp betroffen sei. Wenn VW es nicht für nötig hält Ihre Kunden zu informieren und diese alles aus der Presse erfahren, dann muss man sich auch nicht wundern, dass die ein oder andere Fehlinformation entsteht. Diesen Hut muß sich VW aufsetzen und nicht dieses Forum. VW hält seine Kunden für dumm und das ist es halt was uns so wütend macht.

      3. Was bei dem einen geht, geht beim anderen nicht mehr: Hier eine News die mich gerade per Mail erreichte

        zur Info: Ich hatte im November einen T6 Multivan 150 PS Diesel Schaltgetriebe bestellt und gestern auf Grund Ihres Beitrags bei meinem Autohändler nachgefragt, ob ich ein kostenloses Automatik-Upgrade haben könne. Seine Antwort:

        „leider muss ich Ihnen mitteilen das wir Ihr Fahrzeug nicht auf ein Automatikgetriebe umstellen können.Die Umstellung gibt der Hersteller nur kostenlos frei bei Fahrzeugen die vom 20.12.2017 bis 31.12.2017 bestellt wurden.“

        Das ist jetzt die 3. Variante die ich höre – als Antwort auf ein und dieselbe Frage…Würde ich diese Antwort als Wahrheit verkaufen käme wieder irgendwer daher und würde sagen, ich recherchiere nicht sauber…

        Hier ist auch schon Variante Nr 4: Dieser Händler bietet sogar die Auswahl zwiwchen Automatikgetriebe oder komplett stornieren: „Wir bitten um schnellstmögliche Mitteilung – schriftlich per Mail – spätestens bis zum 18.01.2017, ob wir Ihr Fahrzeug wie folgt umbestellen sollen: „California Beach Edition SGG DF7 – DSG 7-Gang (Automatik) – Frontantrieb“ Sonderausstattungen und Endpreis lt. Verbindlicher Bestellung oder ob Sie Ihr Fahrzeug stornieren möchten.“

      4. Kurze Info von meinem freundlichen Verkäufer: Bestellter T6 Transporter Kastenwagen Plus mit LKW-Zulassung kann Anfang Februar in Hannover abgeholt werden. Definitiv kein Auslieferungsstopp für T6 mit LKW-Zulassung

  4. Ich hatte schon einen Termin zur Auslieferung der wurde bis auf weiteres gestrichen. der Händler wollte mir jetzt ein Auto zur Probefahrt Überlassen mit 1500€ Selbstbeteiligung und eine Blanko Unterschrift ohne Datum weil sonst
    bei längerer Probefahrt die Versicherung nicht Zahlt.Bin gespannt wies weiter geht

  5. Hallo, die Händler haben wohl gesagt bekommen, dass sie erst aktiv werden sollen wenn der Kunde nachfragt. War gesten noch alles in Ordnung und mein TDI nicht vom Lieferstop betroffen, kommt heute rein zufällig die Nichtverfügbarkeit des Schaltgetriebes auf den Tisch. Nun soll Ich folgende Änderungserklärung unterschreiben. DSG oder Schalter ist mit eigentlich egal, der „evtl.“ neue Liefertermin soll wohl dazu dienen Volkswagen aus dem drohenden Lieferverzug herauszubekommen und der neue Liefertermin wird dann bestimmt in weiter Zukunft sein!
    Aber was bedeutet für mich der außer Kraft gesetzte 4-Monatspreisschutz (kann da eine Preiserhöhung auf mich zukommen)? Soll man sowas unterschreiben oder von der jetzt möglichen Sonderkündigung gebrauch machen und dann erst eine Wagen bestellen wenn sich die Abgasgeschichten geklärt haben

    Änderungserklärung
    zu meiner / unserer Bestellung vom: November 2017
    Datum der Auftragsbestätigung:

    Besteller (Name, Vorname) XXXXXXXXXXXXXXXXXX
    (Straße + Nr.) XXXXXXXXXXXXXXX
    (PLZ/ Ort) XXXXX

    Ich wünsche / Wir wünschen den Bestellumfang wie folgt zu ändern:

    Umstellung von 6 Gang Schalter auf 7 Gang DSG ( kostenneutral )

    Der Bestellempfänger – Volkswagen Zentrum XXXX – nimmt die
    Änderung unter Vorbehalt an. Der Hersteller (VW AG) muss erst der
    Änderung zugestimmt haben. Bei Änderung erhalten Sie eine
    entsprechende Auftragsbestätigung durch das Volkswagen Zentrum
    XXX.

    Der Bestellannehmer weist darauf hin, dass die Bestelländerung zu einem
    anderen Liefertermin führen kann und ggf. den 4-Monatspreisschutz außer
    Kraft setzt.

    Ort, Datum: _______________________________
    Unterschrift
    (Besteller): _______________________________

    Bitte sofort zurück senden!!!

    1. Hallo Nils, danke für die Info, da müssen wir jetzt schauen, welche Schlüsse man daraus zieht. Suspekt und dubios ist das auf jeden Fall….Unterschreiben würde ich da mal erst gar nix. Ich habe Liefertermin am 1. April und Schaltwagen bestellt. Ist aber ein Wohnmobilausbau und vielleicht ganz anders gelagert

  6. Hallo, ich habe anfang November einen Multivan 150kW TDI mit Handschaltung bestellt, Lieferung laut VW Q1 2017 (unverbindlich). Soeben habe ich mit dem Händler telefoniert, laut seiner Aussage sei der 150 kW TDI gar nicht vom Auslieferungsstop betroffen!! Kann das jemand bestätigen (ich glaube denen gar nichts mehr)? Einen Liefertermin konnte er aber auch nicht nennen. Und meinen jetzigen T5 solle ich lieber nochmal durch den TÜV bringen (ist 01/2018 fällig), das würde ja wertsteigernd für den Verkauf sein. Die Informationspolitik seitens VW ist wirklich erbärmlich

    1. Meine Information ist, dass mittlerweile alle T6 mit TDI nicht ausgeliefert werden. Habe gestern noch mit meinem Verkäufer in Hagen sprechen können.
      Meiner steht und setzt Staub an……

      1. Genauso ist das. Die Händler reden sich gerade im Kopf und Kragen und müssen den Scharte auswetzen, für die VW gesorgt hat. Es werden aktuell gar keine T6 ausgeliefert – unabhängig von der Zulassungsvariante und der Motorisierung.

        LG usch

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