Lange Warteschleifen am Telefon kosten nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld. Damit soll jetzt Schluss sein – zumindest was das Geld betrifft. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat für die Reform des Telekommunikationsrechts. Den Kompromiss hatte der Vermittlungsausschuss am Mittwoch ausgearbeitet.Für die Kunden bedeutet dies einige wichtige Änderungen, zum Beispiel das Verbot teurer Warteschleifen und die Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call Dienstleistungen, der reibungslose Wechsel zu einem günstigeren Anbieter und die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilfunknummer sowie verschärfte Regelungen beim Datenschutz, teilt der Bundesrat in einer Presseerklärung mit. Tritt die Novellierung in Kraft, müssen Warteschleifen zum Ortsnetztarif, unter herkömmlichen Mobilfunkrufnummern oder kostenfreien Rufnummern erreichbar sein. Allerdings gilt eine einjährige Umstellungsphase.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Weitere Punkte in dem Reformpaket: Bund und Länder wollen künftig bei der Vergabe von Frequenzen intensiver zusammen arbeiten und der Ausbau des Breitbandnetzes soll weiter von der KfW gefördert werden.